Lebensmittelkarten und Bezugscheine
Am 10. Oktober 1939 teilt die Synagogengemeinde Köln ihren Mitgliedern mit:
Köln, den 10. Oktober 1939
Betrifft: Lebensmittelkarten.
Durch behördliche Anordnung hat die Synagogen-Gemeinde in Zukunft für die Lebensmittelkarten-Zuteilung für alle Juden in Köln (Juden lt. § 5 des Reichsbürgergesetzes) zu sorgen.
Die vorausgehenden Erhebungen werden ab 16. d. M. erfolgen. Zur Eintragung in die Erhebungslisten berechtigt nur die Vorlage der Kennkarte oder in deren Ermangelung die polizeilichen Anmeldebescheinigung eines jeden einzelnen Haushaltsmitgliedes. Falls diese Ausweispapiere fehlen, sind sie sofort zu beschaffen, da solche am 16. d. M. vorliegen müssen.
In Ihrem eigenen Interesse werden Sie gebeten, unseren Vertrauensleuten, die sich durch unsern Sonderausweis legitimieren, bereitwilligst genaueste Auskunft zu geben.
Ungenügende Ausfüllung der Listen haben Verzögerungen zur Folge, unrichtige Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Betrifft: Bezugscheine!
Auch das Bezugscheinwesen für die Juden in Köln ist besonders geregelt worden und zwar in der Weise, daß ab sofort die Stellung des Antrages persönlich in unsern Büros, Rubensstr. 33, geschehen muß und zwar nur Dienstags und Freitags von 10-12 Uhr. Wir weisen aber darauf hin, daß Bezugscheine vorerst nur in ganz dringenden Ausnahmefällen beantragt werden können.
Die Bewilligung erfolgt nur durch die Städt. Bezugscheinstelle für Juden, Klingelpütz 45 und nur dann, wenn der „Normal-Bestand eines Verbrauchers” (lt. Reichsgesetzblatt 1516 v. 27.8.39) nicht vorhanden ist oder dieser Normal-Bestand durch Reparaturen nicht wieder hergestellt werden kann.
Vorstand der Synagogen-Gemeinde.