Anordnung der Reichsvereinigung der Juden
Am 10. September 1939 wendet sich der Vorstand der Kölner Synagogengemeinde mit folgendem Rundschreiben an seine Mitglieder:
Köln, den 10. September 1939
Rubensstr. 33
An alle Juden in Köln!
Wiederum müssen wir uns an Sie wenden und zwar dieses Mal auf Anordnung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Berlin. Einliegende Formulare wollen Sie postwendend genauestens ausgefüllt an uns zurücksende. Wir machen darauf aufmerksam, dass nur durch peinlichst genaue Ausfüllung der Fragebogen der von der Reichsvereinigung der Juden gewünschte Zweck erreicht wird.
Da es möglich ist, dass der eine oder andere kein Exemplar dieses Rundschreibens erhält, bitten wir, in Ihrem Bekanntenkreis auf dieses Rundschreiben hinzuweisen. Weitere Exemplare können beim Wohlfahrtsamt der Synagogen-Gemeinde, Rubensstr. 33, Zimmer 10, in Empfang genommen werden.
Gern benutzen wir die Gelegenheit, allen denen, die uns durch prompte Erledigung des letzten Rundschreibens, also durch Zuwendung von Einrichtungsgegenständen für unsere Sammelläger in grosszügiger Weise unterstützt haben, herzlichst zu danken.
Da aber für die weitere Betreuung auch Geld und wieder Geld benötigt wird, bitten wir nunmehr alle, die uns keinerlei Einrichtungsgegenstände zuwenden konnten, uns auf beifolgender Zahlkarte eine Spende zukommen zu lassen. Selbstverständlich nehmen wir Spenden auch von den Übrigen entgegen und betonen, dass uns selbst die kleinste Spende willkommen ist.
Wir wissen, dass die Juden in Köln Verständnis für die heutige Situation haben und sind überzeugt, dass sie unsere Hoffnungen auch dieses Mal nicht enttäuschen werden.