Die Abstimmung wies mit 95,3 Prozent eine hohe Wahlbeteiligung auf, wobei 92,1 Prozent bei der Wahl für die allein kandidierende NSDAP stimmten, die folglich sämtliche 661 Reichstagsabgeordneten stellte. Bei der Volksabstimmung fiel der Anteil der „Ja“-Stimmen zum Völkerbund-Austritt mit 95,1 Prozent noch höher aus. Einen Tag später glorifizierte Hitler das Ergebnis als „geschichtlich einzigartiges Bekenntnis zu einer wahrhaften Friedensliebe, genauso aber auch zu unserer Ehre und zu unseren ewig gleichen Rechten“. Wenn sicherlich auch viele Deutsche aus Überzeugung mit „Ja“ und fast ebenso viele für die NSDAP gestimmt hatten, sollte deren massive Manipulation durch Propaganda, Gerüchte und vielfältige Beeinflussungen nicht völlig übersehen werden: Blockwarte erinnerten jeden Einzelnen an die Wahl, SA-Schlepper brachten die Menschen zu den Wahllokalen und Hitlerjugend skandierte Wahlparolen. Ohnehin stand überall zu lesen: „Du musst wählen!“
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit blieb auch nach dem 12. November ein zentrales Thema deutscher Tagespolitik. Ende November erreichte die offizielle Zahl von Erwerbslosen mit 3,71 Millionen ihren vorläufig niedrigsten Stand. Dabei war allerdings zu berücksichtigen, dass fast 250.000 Erwerbslose beim Freiwilligen Arbeitsdienst gemeldet waren und daher nicht mitgezählt wurden. Außerdem waren viele Arbeitssuchende gegen geringe Bezahlung in einem der Großprojekte der Reichsregierung, etwa dem Autobahnbau, beschäftigt. So hatte Fritz Todt als Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen am 1. November den Bau der Autobahn Köln-Dortmund – die heutige A 1 – freigegeben, womit zu diesem Zeitpunkt insgesamt 560 Autobahnkilometer in der Entstehung begriffen waren. Wer die schlecht bezahlte Arbeit auf solchen Baustellen ablehnte, verlor jegliche Berechtigung auf Unterstützung. Bei allen Einschränkungen war jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass die Zahl der Erwerbslosen deutlich zurückgegangen war – nicht zuletzt natürlich auch durch das weltweite Abflauen der Wirtschaftskrise.
Auch auf anderen Gebieten brachte der Monat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber weitreichende Veränderungen. Am 27. November wurde ein „Aufruf an alle schaffenden Deutschen“ veröffentlicht, der zum Eintritt in die DAF aufforderte. Zugleich wurde das der DAF angeschlossene Kultur- und Freizeitwerk „Kraft durch Freude“ (KdF) ins Leben gerufen. Damit gab die DAF endgültig jegliche Funktion einer Arbeitnehmervertretung auf und wurde als Organisation „aller im Arbeitsleben stehenden Menschen ohne Unterschied ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stellung“ propagiert. Es ging nun nicht mehr um Lohnhöhe und Verteilung der Gewinne, sondern im Zeichen der „Volksgemeinschaft“ sollten Arbeiter und Unternehmer gemeinsam als „Arbeiter der Stirn und der Faust“ dazu beitragen, auch im Wirtschaftsleben „die Erziehung zu einer nationalsozialistischen Gesinnung“ zu fördern. Dazu sollte auch die KdF beitragen, die durch ihre Reise- und Freizeitangebote Arbeitnehmer ideologisch beeinflussen und zugleich deren Arbeitskraft stärken und erhalten sollte.
Am 29. November wurde dann das „Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ erlassen, das dem Wirtschaftsminister weitgehende Eingriffe in diesen wichtigen Zweig der deutschen Wirtschaft eröffnete. Fortan durften von Staats wegen Regelungen über den Berufsgang und die Marktverhältnisse erlassen werden. Die zugleich eingeführten „Berufsstände“ galten darüber hinaus als alleinige Vertreter von Handwerk und Handel gegenüber dem Staat, der seinerseits die jeweiligen Führer dieser Stände durch die zuständigen Minister berufen und abberufen konnte. Damit bestimmte das Führerprinzip nun endgültig auch den Großteil der deutschen Wirtschaft.
Zu heftigen Turbulenzen kam es in Reihen der evangelischen Kirche, als die „Deutschen Christen“ im Rahmen einer im Berliner Sportpalast stattfindenden Kundgebung am 13. November eine Resolution billigten, in der nicht nur die konsequente Durchführung des „Arierparagraphen“, sondern auch der Verzicht auf das „undeutsche“ Alte Testament gefordert wurde. Bereits sechs Tage später erhoben die mittlerweile 3.000 Mitglieder des Pfarrernotbundes in einer Kanzelverkündigung energischen Widerspruch gegen die „Sportpalast-Erklärung“, der am 26. November Unterstützung durch die Landesbischöfe von Württemberg, Bayern, Hessen, Baden und der Pfalz erfuhr. Daraufhin trat der evangelische Landesbischof von Brandenburg und Reichsleiter der Deutschen Christen, Joachim Hossenfelder, am 28. November als Kirchenminister zurück.
Ebenfalls in Berlin fand am 15. November die reichsweit im Rundfunk übertragene Eröffnung der Reichskulturkammer statt. Nach den Worten von Propagandaminister Goebbels - zugleich Präsident der neuen Einrichtung - stellte sie „den Zusammenschluss aller Schaffenden in einer geistigen Kultureinheit“ dar. Auch hier dominierte somit wieder der Gedanke der „Volksgemeinschaft“: „Arbeiter der Stirne und der Faust werden sich die Hände reichen zu einem Bund, der für alle Ewigkeit unauflösbar sein soll.“ Der Kulturkammer waren Kammern für Musik, bildende Künste, Theater, Schrifttum, Presse, Rundfunk und Film untergeordnet, die laut Goebbels sämtlich dafür Sorge tragen sollten, einen „deutschen Künstlertyp zu züchten“, der die Aufgaben der Gegenwart, sprich die Vorgaben des NS-Regimes zu erfüllen hatte. Mit dem Kammersystem wurde die totale Kontrolle des Kulturbereichs angestrebt, denn jeder, der hier in irgendeiner Form tätig werden wollte, muss einer der Kammern angehören. Ohne eine solche Mitgliedschaft war eine künstlerische Tätigkeit in Deutschland künftig nicht mehr möglich, und wer aufgrund regimekritischen Verhaltens daraus ausgeschlossen wurde, unterlag faktisch einem Berufsverbot.
Am 24. November wurde im Übrigen der Einfluss des Reichsführers-SS, Heinrich Himmler, erheblich ausgeweitet, indem er nach Bayern nun auch in Hamburg und Mecklenburg zum Leiter der Politischen Polizei berufen wurde, was ihm seinem Ziel, diese Position für das gesamte Reichsgebiet zu erhalten, einen großen Schritt näherbrachte.