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Chronik und Quellen
1937
Mai 1937

Vermerk des Sicherheitsdienst

Der Sicherheitsdienst der SS erörtert am 28. Mai 1937 vorbereitende Maßnahmen gegen die Juden für den Fall eines Krieges:

Betrifft: Die Stellung der Juden im A-Fall.

Gleichwie ihre Kriegsdienstleistung gemäß § 15 des Wehrgesetzes besonderer Regelung Vorbehalten bleibt, werden die Juden Deutschlands im A-Fall zweifellos unter Ausnahmegesetz gestellt.

Ein derartiges Gesetz, dessen Wortlaut hier nicht bekannt ist, dürfte jedoch mit Erlaß des Wehrgesetzes ausgearbeitet und an höchster Stelle niedergelegt worden sein, um gegebenenfalls sofort in Kraft gesetzt werden zu können.

Die vorbereitende Aufgabe des Sicherheitsdienstes für den A-Fall kann heute nur sein, eine Judenkartei aufzustellen und darin durch Bezeichnung jüdische Wirtschaftsexponenten, führende jüdisch-politische, sowie marxistisch eingestellte Juden besonders festzulegen.

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