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Chronik und Quellen
1936
Mai 1936

(undatierter) Vermerk über Presseberichterstattung

Berichte über antijüdische Maßnahmen und Vorfälle in Deutschland (1936):

Einzelnachrichten

„Neue Badeordnung fuer die staedtischen Flussbaeder“.
Der „Wuerzburger General-Anzeiger“ (Nr. 96 v. 24.4.1936) meldet:
„Die Badeordnung fuer die staedtischen Flussbaeder vom 2. Mai 1930 und ihre Ergaenzungen bedurften einer Neufassung, die in der gestrigen Ratssitzung vom Referenten Stadtrat Rolf Schmitt unterbreitet wurde. Aus den vorgelesenen 17 Paragraphen sei hervorgehoben, dass Zuschauern, Hautkranken und Juden der Zutritt zu den staedtischen Flussbaedern nicht gestattet ist. Fuer jede angefangenen 3 Stunden ist eine Badekarte zu loesen.“

„Disziplinverfahren wegen Teilnahme an nichtarischer Beerdigung“.

„Der weltbekannte Gehirnchirurg Professor Heymann, Nichtarier, Protestant, Leiter einer Abteilung an dem privaten Kaiserin-Augusta-Hospital, ist am 1. Januar 1936 entlassen worden und hat sich jetzt erschossen. Darauf erging ein Verbot an die Aerzte und an das Personal, an der Beerdigung teilzunehmen. Das Verbot erging von der Betriebszeile des Krankenhauses. Eine Krankenschwester und der Direktor des Hospitals, der arische und nationalsozialistische Professor Schleier, nahmen dennoch an der Beerdigung teil. Daraufhin wurde gegen ihn ein Disziplinverfahren mit dem Ziel der Entlassung anhaengig gemacht.“

„Die Synagoge wird Bierverlag“

Die „Westpreussische Zeitung“ (Elbing, den 16.4.1936) meldet:

„Dt. Eylau. Die Synagoge in Dt. Eylau wurde fuer 9000 RM versteigert. Den Zuschlag erhielt der Bierverleger Willy Kerber, der in dem Gebaeude einen Bierverlag einrichten will. Es handelte sich um eine Zwangsversteigerung.“

Deutsche Universitaeten 1936.

Geheimrat Professor Neckel, Literarhistoriker an der Universitaet Berlin, hat kuerzlich in einem Examen einen arischen Studenten nach Heinrich Heine gefragt. Daraufhin er-klaerte der Student, er gaebe ueber diesen Juden keine Antwort. Neckel hat daraufhin den Studenten hinausgewiesen. Jetzt schwebt ein Disziplinverfahren gegen den Gelehrten. Trotz des Universitaetsgesetzes, das Juden unter gewissen Voraussetzungen zum Studium zulaesst, verweigert der Dekan der philosophischen Fakultaet an der Universitaet Berlin, Professor Bieberbach, unter fadenscheinigen Vorwaenden juedischen Studenten, die promoviert haben, das Diplom, oder er laesst sie nicht zum Doktorexamen zu.

Aus deutschen Staedten und Kurorten im Olympiajahr.

In Bad Toelz werden trotz der Sommer-Olympiade juedischen Kurgaesten die Kurkarten verweigert.

In Bad Brueckenau sind in der Nacht nach dem 29. Maerz die juedischen Familienvaeter von der SA herausgeholt und eingesperrt, dann am anderen Tag wieder entlassen worden.

In Wuerzburg werden unter irgendwelchen Vorwaenden besonders wohlhabende Juden verhaftet und gegen Zahlung hoher Geldbussen wieder freigelassen.

An einer Berliner Berufsschule wurde das Thema gestellt „Die Juden sind unser Unglueck“. Eine juedische Schuelerin, die sich weigerte, das Thema zu bearbeiten, erhielt eine schlechte Note.

Fuer juedische Beerdigung nur 15 Leidtragende zugelassen.

Im Regierungsbezirk Arnsberg in Westfalen hat der Landrat angeordnet, dass juedische Beerdigungen in der Stille stattzufinden haben. Der Buergermeister der Stadt verfuegte daraufhin, dass juedische Beerdigungen nicht nach 8 Uhr morgens und nicht vor 6 Uhr abends stattfinden duerfen. Als in einer anderen Stadt dieses Bezirks ein juedischer Kriegsinvalide starb, baten die Angehoerigen um die Erlaubnis, mit dem Leichenzug durch die Stadt zu gehen. Dies wurde gestattet, aber mit der Anordnung, dass nicht mehr als 15 Personen dem Sarg folgen duerften.

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