Verkauf jüdischer Grundstücke
Am 16. Februar 1939 ordnet der Kölner Regierungspräsident hinsichtlich des Verkaufs jüdischer Grundstücke Folgendes an:
Betrifft: Verkauf jüdischer Grundstücke.
1.) Die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3.12.1938 sind unter dem 6.2.1939 ergangen und sind im Reichsministerialblatt des Innern (Heft 7, Spalte 267) abgedruckt.
2.) Ich ersuche, nunmehr die Bearbeitung der übersandten Grundstücksverträge in Angriff zu nehmen und in jeder Sache zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen
a) Einheitswert des Grundstücks,
b) Verkehrswert des Grundstücks,
c) Sind Auflagen zu machen nach
a) der Preisstopverordnung
b) dem Wohnsiedlungsgesetz
c) der Grundstücksverkehrsbekanntmachung?
d) Bestehen besondere Einwendungen gegen den Erwerber?
Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist außerdem der Kreisbauernführer zu hören und seine Stellungnahme beizufügen. Im übrigen bedarf es einer Mitsendung Ihrer Vorgänge nicht.
3.) Auf Grund Ihrer Wertangaben berechne ich alsdann die Abgabe nach folgender Weise:
Verkehrswert (mindestens Einheitswert) abzüglich 10 v. H. gilt im allgemeinen als mäßiger Verkehrswert. Bleibt der Kaufpreis unter dem mäßigen Verkehrswert, so ist der volle Unterschied als Abgabe zu leisten. Beruhen Verkehrs- und Einheitswert auf einer Schätzung bei gutem Bauzustande, so können etwaige Kosten, die nötig sind, um das Haus wieder in den der Schätzung zugrunde liegenden Zustand zu versetzen, von der Abgabe abgezogen werden.
Liegt der Kaufpreis erheblich über dem Verkehrswert, so werde ich in geeigneten Fällen den Betrag, der den Verkehrswert überschreitet, vom Kaufpreis absetzen und als Entjudungsabgabe erheben.
4.) Diese Berechnung teile ich in jedem Einzelfall dem beurkundenden Notar mit der Aufforderung zur Zahlung der Gebühr und einer etwaigen Abgabe mit. Etwaige Gegenvorstellungen gegen die von Ihnen festgesetzten Verkehrswerte sind, sofern sie über dem Einheitswert bleiben, in der Weise weiter zu behandeln, dass dem Käufer die Beibringung eines ausführlichen Gutachtens über den Grundstückswert aufgegeben wird. Halten Sie das Gutachten nicht für überzeugend, so übersenden Sie es mir mit Ihrer Gegenstellungnahme. Ich entscheide dann kostenpflichtig über die Genehmigung und die zu leistende Abgabe, wogegen die Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister offensteht.
Die Herabsetzung des Verkehrswertes unter den Einheitswert ist regelmässig abzulehnen und dem Beschwerdeführer anheimzustellen, zunächst die Herabsetzung des Einheitswertes beim Finanzamt zu beantragen. Sollte dies aus formalen Grünen eine Nachprüfung vonvornherein ablehnen, so ist mir unter Vorlage des Bescheides des Finanzamtes zu berichten.
5.) Gleichzeitig mit der Nachricht an die Notare ergeht Mitteilung an die Gauleitung der NSDAP., sowie an das Finanzamt und die [..]stelle, daß ich die Genehmigung zu erteilen beabsichtige. Diese Stellen können innerhalb 14 Tagen Bedenken geltend machen oder die Auferlegung besonderer Bedingungen, z. B. der Zahlung des Kaufpreises auf Sperrkonto und dergl. beantragen. Eine Ausstellung der Genehmigung vor Ablauf diese Äusserungsfrist ist in der Regel nicht möglich.