Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens
Am 10. Februar 1939 ordnet der Oberpräsident der Rheinprovinz hinsichtlich des Einsatzes von jüdischem Vermögen Folgendes an:
Betrifft: Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3.12.1938.
Die Siedlungsgesellschaft „Rheinisches Heim” in Bonn hat den Auftrag, den in den einzelnen Landkreisen liegenden landwirtschaftlichen jüdischen Grundbesitz auf einer Karte darzustellen zwecks späterer einheitlicher Lenkung. Da dies eine erhebliche Arbeit darstellt, bitte ich die Ihnen unterstehenden und in Betracht kommenden Stellen mit entsprechender Anweisung zu versehen, der Siedlungsgesellschaft bei der Beschaffung der Unterlagen die nötige Unterstützung angedeihen zu lassen.