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Chronik und Quellen
1939
Januar 1939

Behandlung von Juden im Sperrbezirk

Am 3. Januar 1939 teilte die Gestapo Aachen den Landräten der grenznahen Kreise Folgendes mit:

Betrifft: Behandlung der Juden im Sperrbezirk.

In letzter Zeit macht sich ein großer Zustrom von Juden im hiesigen Bezirk bemerkbar, die größtenteils mit ordnungsmäßigen Pässen jedoch ohne Einreisebewilligung, versehen sind und versuchen illegal nach Belgien oder Holland einzureisen. Da auf Grund strenger Anweisungen des Geheimen Staatspolizeiamtes die illegale Einreise von Juden nach Belgien oder Holland unbedingt verhindert werden muß, um diplomatische Schwierigkeiten vorzubeugen, habe ich mit Verfügung vom 30.11.1938 den Grenzdienststellen meiner Behörde Weisung über die zukünftige Behandlung von Juden, die im Sperrgebiet betroffen werden, erteilt. Einen Abdruck dieser Verfügung füge ich als Anlage bei mit dem Ersuchen, alle im dortigen Bezirk angetroffenen auswanderungswilligen Juden nach diesen Richtlinien zu behandeln. Bei etwa notwendig werdenden Festnahmen bitte ich die in Frage kommenden Grenzpolizeidienststellen zwecks weiterer Veranlassung entsprechend zu verständigen.

Zusatz für Schleiden: Die Staatspolizeistelle Köln trifft die notwendigen Maßnahmen gegen die sich in Köln aufhaltenden auswanderungswilligen Juden in ähnlicher Weise.

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