Unterbringung der Juden
Am 28. Dezember 1938 teilt Hermann Göring als Beauftragter für den Vierjahresplan in einem geheimen Schnellbrief mit:
Der Führer hat auf meinen Vortrag folgende Entscheidungen in der Judenfrage getroffen:
A
I. Unterbringung der Juden.
1. a) Der Mieterschutz für Juden ist generell nicht aufzuheben. Dagegen ist es erwünscht, in Einzelfällen nach Möglichkeit so zu verfahren, daß Juden in einem Haus zusammengelegt werden, soweit die Mietverhältnisse dies gestatten.
b) Aus diesem Grunde ist die Arisierung des Hausbesitzes an das Ende der Gesamtarisierung zu stellen, d. h. es soll vorläufig nur dort der Hausbesitz arisiert werden, wo in Einzelfällen zwingende Gründe dafür vorliegen. Vordringlich ist die Arisierung der Betriebe und Geschäfte, des landwirtschaftlichen Grundbesitzes, der Forsten u. a.
2. Die Benutzung von Schlafwagen und Speisewagen ist Juden zu untersagen. Andererseits sollen keine besonderen Judenabteile bereitgestellt werden. Ebensowenig darf ein Verbot für die Benutzung von Eisenbahnen, Straßenbahnen, Vorort-, Stadt- und Untergrundbahnen, Omnibussen und Schiffen ausgesprochen werden.
3. Der Judenbann soll nur für gewisse, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen usw. ausgesprochen werden. Dazu gehören solche Hotels und Gaststätten, in denen vor allem die Parteigenossenschaft verkehrt (Beispiele: Hotel Kaiserhof, Berlin; Hotel Vierjahreszeiten, München, Hotel Deutscher Hof, Nürnberg, Hotel Drei Mohren, Augsburg etc.).
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Ferner kann der Judenbann für Badeanstalten, gewisse öffentliche Plätze, Badeorte, usw. ausgesprochen werden. Medizinische Bäder können im Einzelfall, soweit ärztlich verordnet, von Juden gebraucht werden, aber nur derart, daß kein Anstoß erregt wird.
II. Juden, die Beamte waren und pensioniert worden sind, ist die Pension nicht zu versagen. Es ist aber zu prüfen, ob diese Juden mit einem geringeren Ruhegehalt auskommen können.
III. Die jüdische Fürsorge ist nicht zu arisieren oder aufzuheben, damit die Juden nicht der öffentlichen Fürsorge zur Last fallen, sondern durch die jüdische Fürsorge betreut werden können.
IV. Jüdische Patente sind Vermögenswerte und daher ebenfalls zu arisieren. (Ein ähnliches Verfahren ist im Weltkrieg seitens Amerika und anderer Staaten Deutschen gegenüber angewendet worden).
Mischehen:
I. 1. mit Kindern (Mischlinge I. Grades).
a) Ist der Vater Deutscher, die Mutter Jüdin, so darf diese Familie in ihrer bisherigen Wohnung verbleiben. Für diese Familien ist also hinsichtlich der Unterbringung kein Judenbann auszusprechen.
Das Vermögen der jüdischen Mutter kann in solchen Fällen auf den deutschen Ehemann bezw. auf die Mischlinge übertragen werden.
b) Ist der Vater Jude und die Mutter Deutsche, so sind derartige Familien ebenfalls vorläufig nicht in jüdischen Vierteln unterzubringen, da die Kinder (Mischlinge I. Grades) später im Arbeitsdienst und in der Wehrmacht dienen müssen und nicht der jüdischen Agitation ausgesetzt werden sollen.
Hinsichtlich des Vermögens ist vorläufig so zu verfahren, daß es auf die Kinder ganz oder teilweise übertragen werden kann.
2.)
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2. ohne Kinder:
a) Ist der Ehemann Deutscher und die Frau Jüdin, so gilt das unter 1 a) Gesagte sinngemäß.
b) Ist der Ehemann Jude, die Frau Deutsche, so ist bei diesen kinderlosen Ehen so zu verfahren, als ob es sich um reine Juden handelt. Vermögenswerte des Mannes können nicht auf die Ehefrau übertragen werden. Beide Ehegatten können in jüdischen Häusern oder Vierteln untergebracht werden. Vor allem aber sind beide Ehegatten bei der Auswanderung wie Juden zu behandeln, sobald die verstärkte Auswanderung in Gang gebracht ist.
II. Läßt sich die deutsche Ehefrau eines Juden scheiden, so tritt sie wieder in den deutschen Blutsverband zurück, und alle Nachteile für sie fallen fort.
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Ich habe die Willensmeinung des Führers in diesen Fragen klar eingeholt, damit sie nunmehr als einzige Richtlinie für das Verfahren zu gelten hat. Ich ersuche alle Reichs- und Landesbehörden, sich strikte an diese Willensmeinung zu halten.
Ich verlange, daß die Richtlinien, die vorstehend festgelegt worden sind, bis zu den untersten Staatsstellen bekanntgegeben werden.
Ich habe Abschrift an den Stellvertreter des Führers mit der Bitte gesandt, dieses Schreiben auch den Parteistellen zuzusenden.
gez. Göring.