Mai 1936
Der 1. Mai wurde als „Tag der nationalen Arbeit“ reichsweit unter dem Motto „Freut euch des Lebens“ begangen. Am Mittag fand im Berliner Lustgarten wie alljährlich ein Staatsakt statt, bei dem Hitler erneut die angebliche deutsche Friedensbereitschaft betonte und hervorhob, dass das Deutsche Reich seit 1933 keiner anderen Nation Leid zugefügt habe. Vom gleichen Tag an erhielt im Übrigen im Reichsgebiet jedes Brautpaar vom Standesbeamten anlässlich der Eheschließung ein Exemplar von Hitlers Kampfschrift „Mein Kampf“ überreicht.
Auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig führte Reichsjuristenführer Hans Frank am 16. Mai aus, dass es im Dritten Reich keine Gewaltenteilung im alten Sinn mehr gebe. Die entscheidende Macht im Staate sei der Wille Adolf Hitlers; sie sei ungeteilt und beruhe auf dessen Ermächtigung durch das deutsche Volk. Zudem betonte Frank, dass deutsche Richter nicht in erster Linie Juristen, sondern „Volksrichter“ zu sein hätten, die im Sinne des „Führers“ als „Rechtswahrer“ ihre Urteile frei gestalten könnten.
Solche zweifelhaften „Rechtswahrer“ urteilten wohl auch in einem am 26. Mai in Koblenz beginnenden Prozess gegen mehr als 200 Franziskanermönche, denen „Sittlichkeitsverbrechen“ vorgeworfen wurden. In einem ersten Urteil wurden einige der Beklagten zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt.
In ihrer Pfingstdenkschrift wandte sich die Bekennende Kirche am 28. Mai gegen den Rassenwahn und die antisemitische Politik des Nationalsozialismus.
Verdrängung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung
Am 26. Mai zog der Präsident der Reichskammer der Bildenden Künste nach und bestimmte, dass alle Kammerangehörigen für sich und ihre Ehepartner den Nachweis der „arischen Abstammung“ bis zu den Großeltern erbringen mussten.