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Chronik und Quellen
1935
Dezember 1935

Runderlass des Gestapa (Best) an alle Staatspolizeistellen

Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin teilt am 19. Dezember 1935 mit, wie der Begriff der „verbotenen Einzelaktionen“ gegen Juden zu verstehen sei:

Betr: Einzelaktion gegen Juden.

Im Zusammenhang mit dem wiederholt ausgesprochenen Verbot aller Einzelaktionen in der Judenfrage ist in zahlreichen Fällen angefragt worden, was unter „Einzelaktionen“ zu verstehen sei.

Nunmehr hat der Reichs- und Preuss. Minister des Innern in Übereinstimmung mit dem Herrn Reichs- und Preuss. Wirtschaftsminister und dem Stellvertreter des Führers zu dieser Frage Stellung genommen und als Einzelaktionen alle Massnahmen bezeichnet, die nicht auf einer ausdrücklichen Anordnung der Reichsregierung oder der Reichsleitung der NSDAP, beruhen.

Ich ersuche für eine Bekanntmachung dieser Auffassung bei den Dienststellen Sorge zu tragen und weise darauf hin, dass auch dann eine Einzelaktion nicht vorliegt, wenn die entsprechenden gegen Juden gerichteten Massnahmen von dem Geheimen Staatspolizeiamt bezw. dem Politischen Polizeikommandeur als Zentralbehörde der Politischen Polizei angeordnet oder genehmigt worden sind.

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