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Chronik und Quellen
1942
Mai 1942

Anordnung zur Haltung von Haustieren, 15. Mai 1942

Der in Köln residierende Schweizer Generalkonsul Franz von Weiss zitiert in einem Bericht vom 25. Mai 1942 aus dem "Jüdischen Nachrichtenblatt":

An alle Juden in Köln!

Betrifft: Halten von Haustieren.

Im »Jüdischen Nachrichtenblatt« Nr. 20 vom 15. ds. Mts. wird folgende Anordnung der Aufsichtsbehörde veröffentlicht:

1. Juden, die zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind und den mit ihnen zusammen wohnenden Personen ist mit sofortiger Wirkung das Halten von Haustieren (Hunden, Katzen, Vögeln) verboten.

2. Juden, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anordnung Haustiere halten, sind verpflichtet, der für ihren Wohnort zuständigen Jüdischen Kultusvereinigung bis zum 20.5.1942 unter Angabe des Kennwortes »Haustiere« schriftlich anzuzeigen, welche Haustiere von ihnen gehalten werden.

3. Über die Ablieferung oder Abholung der Haustiere wird den Tierhaltern (vergl. Ziffer 2) durch die zuständige Jüdische Kultusvereinigung Anweisung zugehen.

4. Eine anderweitige Unterbringung der Haustiere, insbesondere in Pflegestellen bei Dritten, ist unzulässig.

5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung haben staatspolizeiliche Massnahmen zur Folge.

6. Diese Anordnung gilt nicht für Juden ausländischer Staatsangehörigkeit, es sei denn, dass sie zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind.

Jüdische Kultusvereinigung

„Synagogengemeinde Köln e. V.“
gez. Dr. Julius Israel Bier
Vorsitzender

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