Anordnung zur Abgabe von Pelzen, Willsachen etc., 12. Januar 1942
Am 12. Januar 1942 fordert die Synagogengemeinde Köln die noch in der Stadt wohnenden Jüdinnen und Juden zur Abgabe von Pelzen und Wintersachen auf:
Köln, 12. Januar 1942
Roonstr. 30
Jüdische Kultusvereinigung, »Synagogengemeinde Köln e. V.«
An alle Juden in Köln!
Betr.: Abgabe von Pelz-, Ski- und Wollsachen.
Nach Weisung der Aufsichtsbehörde haben alle Juden (Staatsangehörige und Staatenlose, auch ehemal. Polnische Staatsangehörige), die nach der Kennzeichenverordnung verpflichtet sind, einen Stern zu tragen, ihre Pelz-, Ski- und Wollsachen gemäss nachstehender Anordnung abzuliefern.
1. Pelzsachen. Pelze, Pelzmäntel, Pelzjacken, Pelzwesten, pelzgefütterte Handschuhe, pelzgefütterte Männerstiefel und Überschuhe jeder Art und Grösse, Männersportpelze, Pelzmützen, Pelzdecken, Felle jeder Art.
2. Skisachen. Skier mit Bindungen mit und ohne Stahlkanten, Skistöcke, Skistiefel von Grösse 40 an und aufwärts.
3. Wollsachen. Leibbinden, Kopf-, Ohren-, Lungen- und Brustschützer, Puls- und Kniewärmer, gesteppte und gefütterte Westen, Pullover, Wollhandschuhe, Wollunterwäsche, wollene Decken, Wollschals. Dagegen nicht Oberbekleidung, Kleider, Anzüge.
Jede Person darf äusserst zurückhalten (sinngemäss auf Frauen, Männer und Kinder anzuwenden): 1 wollener Pullover oder Wollweste, 2 Wolluntergarnituren, 3 Paar Wollsocken oder Strümpfe, 1 Paar Wollhandschuhe, 1 Wollschal, 1 Wolldecke.
Je ein Lungenschützer oder Kniewärmer oder Leibbinde kann nur auf Grund eines ärztlichen Attestes zurückgehalten werden. Abgabe-Frist:
Die Gegenstände sind sauber und in gebrauchsfähigem Zustand am 14.1.1942 in der Jüdischen Volksschule St.-Apernstr. 29/31 in der Zeit von 9 Uhr Vormittag bis 17 Uhr Nachmittag abzuliefern und zwar mit einer in dreifacher Ausfertigung ausgestellten Aufstellung enthaltend: Name, Adresse, Kennwort und Kenn-Nummer. Es ist insbesondere darauf zu achten, und es ist jeder einzelne dafür verantwortlich, dass aus den abgelieferten Sachen in keiner Weise hervorgeht, von wem die Sachen stammen. Die Sachen sind daher vor der Ablieferung nachzusehen, ob sich Namen darin befinden oder ob irgendwelche Merkmale wie Zettel, Briefe usw. in den Taschen stecken, die restlos entfernt werden müssen.
Jeder Ablieferer erhält bei Ablieferung ein Verzeichnis quittiert zurück. Es ist Pflicht jedes einzelnen, die obigen Anordnungen genauestens zu befolgen, da bei Nichtbefolgung staatspolizeiliche Massnahmen zu gewärtigen sind.
Jüdische Kultusvereinigung,
„Synagogengemeinde Köln e. V.“
gez. Dr. Julius Israel Bier