Aufforderung der Gestapo, Selbstmorde zu melden, 4. Dezember 1938
Am 4. Dezember 1938 forderte die Kölner Gestapo ihre Nebenstellen, die Landräte ihres Zuständigkeitsbereichs sowie die Kriminalpolizeileitstelle Köln auf, ihr bis zum 8. des Monats detaillierte Angaben über „Selbstmordfälle von Juden“ sowie über „vermisste Jude“ zu machen.