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Reichssicherheitshauptamt (RSHA)

Als Reichssicherheits-Hauptamt (RSHA) wurden am 27. September 1939 folgende, dem Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (R. Heydrich, ab Januar 1943 E. Kaltenbrunner) unterstehenden Behörden mit Hauptsitz in der Berliner Prinz-Albrecht-Straße zusammengefasst: Hauptamt Sicherheitspolizei (errichtet 193); Geheimes Staatspolizeiamt (Gestapa, errichtet 1933 als preußische, ab 1936 Reichszentralbehörde); Reichskriminalpolizeiamt (1937 aus dem preußischen Landeskriminalpolizeiamt hervorgegangenen) und SD-Hauptamt der SS.

Ein Großteil der einzelnen Ämter und Amtsgruppen war über ganz Berlin verstreut untergebracht. Seinen Hauptsitz hatte es im Prinz-Albrecht-Palais in der Wilhelmstraße 101, wo sich die Büros von Reinhard Heydrich und Ernst Kaltenbrunner befanden, und in der Prinz-Albrecht-Straße 8 (heute: Niederkirchnerstraße in Berlin-Kreuzberg), wo die Zentrale der Gestapo war. Das Gelände gehört zur 2004 entstandenen Gedenkstätte Topographie des Terrors.

Das Amt stellte als eines von zwölf Hauptämtern der SS mit ca. 3000 Mitarbeitern die zentrale Behörde dar, die den größten Teil der deutschen Repressionsorgane zur Zeit des Nationalsozialismus leitete. Mit seiner Einrichtung erreichte die von Heinrich Himmler seit 1933 vorangetriebene Verselbstständigung des nationalsozialistischen Gewaltapparates ihren Höhepunkt. Ein wesentliches Merkmal dieses Prozesses war es, dass die Zuständigkeiten von staatlichen Organen und Gliederungen der NSDAP immer mehr vermischt wurden. Mit den „Meldungen aus dem Reich“ lieferte das RSHA detaillierte Berichte über die Stimmung der intensiv bespitzelten Bevölkerung.

Wurde das RSHA von der Forschung lange Zeit als eher locker zusammengeführtes Verwaltungsbüro faktisch getrennter Behörden (Sipo und SD) verstanden, sehen neuere Untersuchungen in ihm ein die NS-Herrschafts- und Vernichtungspraxis stark radikalisierendes Element. Als „Institution neuen Typs“, so die neue Sichtweise, habe das RSHA die Verbindung von SS und Polizei zu einem die völkische Gesellschaftsauffassung ausformendem Organ verkörpert. Dabei habe es Befehle keinesfalls nur ausführt, sondern diese auch eigenständig vorbereitet, formuliert und – vor allem in den Einsatzgruppen – auch selbst durchführt und so erheblich zur Radikalisierung des NS-Regimes beigetragen.

Die Einrichtung setzte sich überproportional aus hochgebildeten Akademikern und Aufstiegsbeamten mit polizeilicher Fachausbildung zusammen, die nicht als blinde Befehlsempfänger, sondern als überdurchschnittlich intelligente „Überzeugungstäter“ aus eigenem Antrieb heraus ihre unvorstellbar brutale und menschenverachtende Arbeit verrichteten.

Ab 1940 bestanden sieben Ämter: Vom Amt I - Personal - wurden die Beamten von Gestapo und Kriminalpolizei und die SS-Führer des SD eingesetzt und ausgebildet; ihm unterstanden die Führerschulen. Amt II - Organisation, Verwaltung, Recht - war u.a. zuständig für die Einziehung sog. staats- und volksfeindlichen Vermögens, für Ausbürgerungen und die Konstruktion der Gaswagen. Amt III - Inlandsnachrichtendienst - lieferte die Meldungen aus dem Reich und Beurteilungen bei Ernennungen und Beförderungen in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Amt IV - Gegner-Erforschung und -Bekämpfung - war die Zentrale der Gestapo für alle Maßnahmen gegen Kommunisten, Sozialisten, Geistliche, Freimaurer, Ernste Bibelforscher, Fremdarbeiter, Kriegsgefangene. Im Referat IV B 4 des RSHA organisierte SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann als Personifikation des Schreibtischtäters den bürokratischen Teil der „Endlösung der Judenfrage“.

Das Reichssicherheits-Hauptamt ordnete Schutzhaft und "Sonderbehandlung" an, bekämpfte Spionage und Sabotage, führte die Ermittlungen nach dem 20. Juli 1944 und verfügte über das Hausgefängnis. Amt V, das Reichskriminalpolizeiamt mit mehreren Reichszentralen für einzelne Deliktgruppen, war auch Zentrale für alle Fahndungen, schickte unter dem Vorwand der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung Tausende von "Gewohnheitsverbrechern" und Homosexuellen in KZ, verfolgte Sinti und Roma nach "rassischer" Überprüfung durch sein Kriminalbiologisches Institut und entwickelte im Kriminaltechnischen Institut Verfahren zur Ermordung von Geisteskranken. Amt VI - Auslandsnachrichtendienst - betrieb, wissenschaftlich vorbereitet von den Instituten seiner Reichsstiftung für Länderkunde, Spionage und Sabotage im Ausland und hinter der feindlichen Front. Amt VII - Weltanschauliche Forschung - wertete "gegnerische" Veröffentlichungen aus und verwaltete große Bestände an Akten, die bei politischen Parteien und Verbänden, jüdischen Gemeinden und Organisationen, Logen und einzelnen Politikern, insbesondere in Frankreich beschlagnahmt worden waren.

Die dem RSHA unterstellten SS-Einsatzgruppen waren während des Krieges in den besetzten Gebieten für die Bekämpfung „aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente“ verantwortlich. Dies bedeutete vor allem in Polen und in der Sowjetunion planmäßige Massaker an staatlichen und kulturellen Repräsentanten dieser Länder, so an katholischen Priestern und kommunistischen Funktionären, an Roma und insbesondere an Juden. Gegen die jüdische Bevölkerung wurden durch Hasspropaganda auch gezielt Pogrome in Gang gesetzt. In der Sowjetunion leitete das RSHA die sogenannten „Säuberungsaktionen“ gegen sowjetische Kommunisten und Juden, denen mehr als 500.000 Menschen zum Opfer fielen.

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