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Judenvermögensabgabe

Die "Judenvermögensabgabe" war eine willkürliche Sonderabgabe, die deutsche Juden in der Zeit des Nationalsozialismus leisten mussten. Die Nationalsozialisten bezeichneten diese als „Sühneleistung" für „die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk". Anlass bot das Attentat auf den deutschen Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath, als dessen unmittelbare Folge auch das Novemberpogrom der Nationalsozialisten zu sehen ist.

Am 12. November 1938 unterzeichnete Göring die Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit in Höhe von 1 Milliarde Reichsmark. Er argumentierte, dass die anlässlich des Pogroms entstandenen Schäden von den Juden selbst beseitigt werden sollten. Bei der Durchführung der Judenvermögensabgabe griffen die Nationalsozialisten auf eine Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden aus dem Frühjahr 1938 zurück. Laut diesem mussten alle Juden deren Vermögen 5000 RM überstieg dies bis Ende Juli deklarieren. Mit der Judenvermögensabgabe wurde bestimmt, dass alle diejenigen 20 % ihres Vermögens in vier Raten bis zum 15. August 1939 an das Finanzamt abführen mussten. In der Verordnung war ausdrücklich vorbehalten, dass weitere Zahlungen abgefordert werden konnten, wenn auf diese Weise die Gesamtsumme von einer Milliarde Reichsmark nicht erreicht würde.

Mit der Erhöhung der Rate auf 25% im Oktober 1939 überschritten die Einnahmen das ursprünglich geforderte Soll von einer Milliarde Mark. Mit dem Geld glichen die Nationalsozialisten in erste Linie das große Haushaltsdefizit aus, welches Folge der enormen Aufrüstung der Wehrmacht gewesen war.

Die „Judenvermögensabgabe“ führte bei vielen, auch vergleichsweise gut gestellten Betroffenen zum finanziellen Desaster, das ihre Auswanderungspläne verzögerte oder völlig zunichte machte.

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