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"Arisierung"

Unter dem Schlagwort der „Arisierung" enteigneten die Nationalsozialisten jüdischen Besitz und Vermögen und schränkten die jüdischen Erwerbstätigkeit massiv ein. Als „Arier" wurden „Angehörige der nordischen Rasse" gesehen, die von den Enteignungen profitierten. Juden galten in Abgrenzung dazu als die Verkörperung der „Nicht-Arier".

„Arisierung“ wurde schnell zum Synonym für jeglichen Eigentumstransfer von jüdischem in nichtjüdischen Besitz und für die Verdrängung der Juden aus dem Wirtschafts- und Erwerbsleben. Gegenüber dem im Nationalsozialismus parallel verwendeten Schlagwort „Entjudung“, das einen destruktiven Anklang hatte, suggerierte der schwammige Euphemismus „Arisierung“ zielorientiertes Handeln und vermittelte gleichzeitig die Illusion eines verwaltungsmäßigen Vorgangs. „Arisierung“ bemäntelte nicht nur den simplen Raub als Schaffung neuer Werte, sondern implizierte zudem die ganze Ideologie der Nationalsozialisten. Die mit dem Begriff verbundenen Vorgänge spiegeln die gesamte Eskalation antisemitischer Politik durch Diskriminierung, Entrechtung und Ausplünderung der Juden wider.

Die „Arisierung" erfolgte in drei Phasen:

Von 1933 bis 1937 wurde jüdisches Eigentum ohne rechtliche Grundlage und ohne staatliche Anordnungen eingezogen. Von der Partei inszenierte Boykotte und „Volkszorn" trieben vor allem den Einzelhandel und kleinere bis mittelgroße Betriebe in den Ruin. Viele mussten ihr Eigentum weit unter dem Wert verkaufen. Am schlimmsten betroffen war die jüdische Bevölkerung in Kleinstädten und auf dem Land. Bereits seit 1933 konnten Juden mit dem so genannten „Arierparagraphen" aus dem öffentlichen Dienst und den wichtigsten freien Berufen gedrängt werden.

Jüdische Banken und Industrieunternehmen blieben in dieser ersten Phase weitgehend unbehelligt, da die Regierung das Ziel verfolgte, die marode deutsche Wirtschaft so schnell wie möglich funktionsfähig und damit kriegstauglich zu machen.

Ab 1937/1938 veränderte sich die Situation: Die „Arisierung" wurde vor dem Hintergrund des Vierjahresplans - dem Plan, Deutschland in vier Jahren kriegstauglich zu machen - und des Anschlusses Österreichs von staatlicher Seite systematisiert. Ab April 1938 musste jüdisches Vermögen über 5000 Reichsmark angemeldet werden; der Zugang der jüdischen Bürger zu ihren Bankkonten war somit eingeschränkt. Kurz darauf mussten alle jüdischen Unternehmen registriert werden und die Scheinübertragung auf nichtjüdische Teilhaber wurde unter Strafe gestellt.

Bis April 1938 waren von den 100 000 jüdischen Unternehmen im Deutschen Reich etwa 60 000 „arisiert" worden. Die jüdische Bevölkerung war verarmt und großteils arbeitslos. Eine rettende Auswanderung war für viele finanziell unmöglich geworden.

Nach der Reichspogromnacht am 9. November 1938 wurde die „Arisierung" bis zur entschädigungslosen staatlichen Enteignung jüdischen Vermögens radikalisiert. Das Ziel war es, das Reich „judenfrei" zu machen und allen jüdischen Besitz einzuziehen. Die Stillegung der restlichen jüdischen Betriebe wurde beschlossen und die Ausübung praktisch aller Berufe für Juden verboten. Sie verloren bei der Arbeitslosigkeit allen Anspruch auf Rente und Versicherungen. Wertgegenstände und Wertpapiere mussten zu Niedrigpreisen abgegeben werden. Ab 1941 ging das gesamte Vermögen der deportierten und ermordeten Juden auf das Reich über.

Aus der Sicht derer, die die wirtschaftliche Entrechtung der Juden vorantrieben, erfüllte die „Arisierung“ drei Zwecke: Erstens erlaubte sie die sofortige oder künftige Enteignung zugunsten des deutschen Staats; zweitens beschränkte sie im Interesse „arischer“ Mittelständler und Kleingewerbetreibender deren jüdische Konkurrenz; drittens sollten Isolation, Erniedrigung und Ausgrenzung den Juden das Leben in Deutschland unerträglich machen und sie in die Emigration treiben.

Alle genannten Maßnahmen liefen auf die schnelle Verarmung der jüdischen Bevölkerung hinaus, und ebendiese beeinträchtigte das andere Ziel der antijüdischen Politik, die Massenauswanderung aus Deutschland. Denn die besten Chancen zu emigrieren hatten die Juden, die noch ein gewisses Vermögen besaßen, während die mittellosen, an deren Vertreibung die Institutionen der Verfolgung ein besonderes Interesse hatten, Gefahr liefen, in Deutschland zurückzubleiben. Den selbst geschaffenen Zielkonflikt zwischen Enteignung und Vertreibung löste die deutsche Staatsführung auf ihre Weise: Sie kombinierte die Enteignung mit punktuellem und systematischem Terror.

Von der „Arisierung" profitierten große Teile der deutschen Bevölkerung. Traditionelle antisemitische Neidaffekte des Mittelstandes verbanden sich mit dem Bestreben, jüdische Konkurrenten auszuschalten oder deren Geschäfte zu übernehmen. Das Reich konnte mit den Enteignungen ihre Feldzüge finanzieren. Zu den großen „Arisierungs"-Gewinnlern gehörte die Großindustrie, vor allem der IG-Farben-Konzern, die Flick-Gruppe und Großbanken.

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