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Chronik und Quellen
1935
Juli 1935

Runderlass von Reichsinnenminister Frick an die Landesregierungen

Reichsinnenminister Frick untersagt am 27. Juli 1935 im Vorgriff auf ein künftiges Gesetz Eheschließungen zwischen Juden und Nichtjuden:

Die Reichsregierung beabsichtigt, die Frage der Verehelichung zwischen Ariern und Nichtariern binnen kurzem allgemein gesetzlich zu regeln. Damit nicht vor dem Abschluß dieser Regelung deren Wirkungen durch inzwischen erfolgende Eheschließungen beeinträchtigt werden, bestimme ich folgendes:

Die Standesbeamten haben in allen Eheschließungsfällen, in denen ihnen bekannt ist oder nachgewiesen wird, daß der eine Beteiligte Vollarier, der andere Volljude ist, das Aufgebot oder die Eheschließung bis auf weiteres zurückzustellen.

Ist in einem solchen Falle einer der Beteiligten ein Ausländer, so ist mir unter Beifügung der Vorgänge alsbald unmittelbar zu berichten.

Im übrigen ist nach den allgemeinen Vorschriften zu verfahren.

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