Artikel im „Berliner Tageblatt“
Am 20. April 1935 berichtet das Berliner Tageblatt über die Forderung des Deutschen Gemeindetags, städtische Finanzbeihilfen für jüdische Schulen abzuschaffen:
Beihilfen für jüdische Schulen. Gemeindetag wünscht Neuregelung
In Kreisen der deutschen Gemeinden sind Zweifel entstanden über die weitere Gültigkeit der älteren schulrechtlichen Bestimmungen, welche die gemeindlichen Schulunterhaltungsträger verpflichten, für jüdische Schulen und jüdischen Religionsunterricht Kostenbeihilfen zu leisten. Dabei wird die Auffassung vertreten, dass es Sache der jüdischen Gemeinden oder Schulgesellschaften sei, die erforderlichen Mittel aufzubringen. Dem steht entgegen, dass die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über die gemeindliche Beitragspflicht noch nicht aufgehoben, sondern formal noch in Geltung sind. In Preussen bestand eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der für den jüdischen Religionsunterricht früher hergegebenen öffentlichen Mittel nicht.
In einer Klage der Synagogengemeinde gegen die Stadt Hannover hat das Bezirksverwaltungsgericht Hannover die Zulässigkeit des Verwaltungsstreitverfahrens verneint, weil die jüdische Religionsschule, für die eine Weitergewährung der Kommunalbeihilfe beantragt ist, nicht als eine der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schule im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen angesehen werden könne. Die Klage wurde aber auch deshalb abgewiesen, weil die gesetzlichen Bestimmungen, auf die der Anspruch sich gründet, die Vorschrift enthalten, dass in Ermangelung einer gütlichen Vereinbarung die Höhe der Beihilfe vom Minister festzusetzen sei.
Dabei sei, wie das Gericht sagt, nicht etwa daran gedacht, dass der Minister nur über die Höhe der Beihilfen zu entscheiden habe, die Entscheidung sei ihm vielmehr im vollen Umfange übertragen.
Der Gemeindetag, der diese Entscheidung wiedergibt, knüpft daran die Erwartung, dass sowohl wegen des jüdischen Volksschulwesens wie auch wegen der Erteilung von jüdischem Religionsunterricht von Rechts wegen eine grundsätzliche Neuregelung erfolgt.