Schellbrief Heydrichs zur "Lösung der Judenfrage"
Schnellbrief:
a.) an den Herrn Reichswirtschaftsminister,
b.) an den Herrn Reichs- und Preuß. Justizminister,
c.) an den Herrn Reichs- u. Preuß. Min.d.Innern,
d.) an den Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda,
e.) an den Herrn Preuß. Ministerpräsidenten,
f.) an den Stellvertreter des Führers,
g.) an den Beauftragten des Führers für Wirtschaftssachen, Herrn W. Keppler,
h.) an den Herrn Reichs- u. Preuß. Minister für Ernährung und Landwirtschaft,
Berlin
Betrifft: Vorschläge zur Lösung der Judenfrage.
Unter Bezugnahme auf die im Reichswirtschaftsministerium stattgehabte Ressortsbesprechung vom 20.8.1935 darf ich meine Vorschläge nunmehr schriftlich unterbreiten.
Meiner Ansicht nach kann die Judenfrage nicht durch Anwendung von Gewalt, durch Mißhandlung Einzelner, Beschädigung persönlichen Eigentums oder andere Einzelaktionen gelöst werden. Ihre Bereinigung scheint nur dadurch möglich, daß der Einfluß der Juden im Zuge des organischen Aufbaus des Reiches Schritt für Schritt eingedämmt wird und gleichlaufend damit eine verstärkte Aufklärung der Bevölkerung durch Partei und Presse einsetzt.
Ebenso wie der Einfluß der Juden in der Verwaltung, Beamtenschaft, Kunst und Kultur fast restlos ausgeschaltet ist, muß seine Einschränkung in allen anderen Zweigen des öffentlichen Lebens durchgeführt werden. Im Hinblick auf die Ausschreitungen der letzten Zeit halte ich es für erforderlich, daß gerade auch auf dem Gebiet der freien Wirtschaft der Grundsatz der Gleichheit aufgegeben wird, und bin der Überzeugung, daß die Einzelaktionen im Lande in dem Augenblick abebben werden, wo die Volksgenossen sehen, daß die bisher von den Juden in der Wirtschaft innegehabte Vormachtsstellung gebrochen wird.
Mit Rücksicht darauf, daß die Juden entsprechend den nat.soz. Grundsätzen nicht zur deutschen Volksgemeinschaft zählen, halte ich ihre Stellung unter Fremdenrecht für erforderlich. Diese Maßnahme würde allein ausreichende Möglichkeit bieten, sie am freien Wettbewerb in der Wirtschaft zu hindern, ihre Freizügigkeit aufzuheben und sie von der deutschen Volksgemeinschaft zu trennen.
Falls die Stellung der Juden unter Fremdenrecht jedoch aus besonderen Gründen undurchführbar sein sollte, darf ich zur gesetzlichen Regelung dieser Frage folgende Vorschläge unterbreiten:
1.) Um den weiteren Zuzug der Juden nach den Großstädten einzudämmen, ist eine Änderung des Gesetzes über die Freizügigkeit erforderlich, die ihnen den Wechsel des Wohnsitzes im Inlande wirksam erschwert. In der Änderung wäre darauf hinzuweisen, daß durch diese Maßnahme keineswegs ein Ghetto geschaffen werden soll. Sie würde lediglich dazu dienen, eine Zusammenballung des jüdischen Elementes in den Großstädten zu verhindern, das durch die Möglichkeit, sich dort besser zu verbergen, eine Gefahr und einen dauernden Unruheherd bildet.
2.) Verbot der Mischehen zwischen Deutschen und Juden. Bis in die letzte Zeit hinein haben Volksgenossen in Verkennung des Rassenproblems und ungeachtet der für sie aus diesem Entschluß entstehenden schwerwiegenden Folgen die Absicht der Eheschließung mit Juden bekundet. Ein Verbot der Mischehen könnte dazu dienen, rassisch wertvolle Teile der Volksgemeinschaft zu erhalten.
3.) Im Zusammenhang mit dem Verbot der Mischehen erscheint eine gesetzliche Regelung notwendig, die die Bestrafung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs zwischen Deutschen und Juden vorsieht.
Wenn bei der beabsichtigten Heirat zwischen Deutschen und Juden die Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse als Ehehindernis angesehen wird, ist zwar praktisch die Eheschließung ausgeschlossen. Nach verhinderter Eheschließung werden die Ehepartner jedoch oft versuchen, in wilder Ehe zusammenzuleben, um damit das Verbot der Mischehen zu umgehen. Durch eine gesetzliche Anordnung, die den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen als Rasseschändung unter Strafe stellt, würde den Polizeibehörden eine Handhabe gegeben sein, die außereheliche Verbindung von Juden mit artvergessenen deutschen Frauen und Mädchen wirksam zu unterbinden.
4.) Aufträge der öffentlichen Hand dürften an Juden nicht vergeben werden.
Erfahrungsgemäß versuchen kapitalkräftige jüdische Firmen selbst bei offensichtlichen finanziellen Verlusten in der Bewerbung um Aufträge der öffentlichen Hand ihre arische Konkurrenz zu unterbieten und mit solchen Mindestangeboten ihre Position in der Wirtschaft zu festigen. Zum Schutz der deutschen Wirtschaft sind gesetzliche Maßnahmen erforderlich, die es Behörden pp. verbieten, Aufträge an jüdische und jüdisch getarnte Firmen zu vergeben.
5.) Soweit Konzessionen für Gewerbebetriebe erforderlich sind, dürften diese in der Folgezeit an Juden grundsätzlich nicht erteilt werden. Bestehende Konzessionen müßten unter Anlegung eines strengen Maßstabes dahin überprüft werden, ob die jüdischen Inhaber den bestehenden Konzessionsvorschriften in personeller und sachlicher Hinsicht noch entsprechen, gegebenenfalls wäre das Verfahren zur Entziehung der Konzession einzuleiten.
Auch müßte durch entsprechende gesetzliche Regelung dafür Sorge getragen werden, daß den Juden die Neueröffnung nicht konzessionspflichtiger Gewerbetriebe, z. B. von Geschäften, untersagt wird. Insbesondere halte ich die Erteilung von Wandergewerbescheinen in der bisherigen großen Zahl an Juden für sehr gefährlich, da die Juden als ideenmäßige Staatsgegner bei dem Besuch der Kundschaft auf dem flachen Lande Träger von Greuelnachrichten sind und zersetzend wirken.
6.) Grundsätzlich darf der Besitz und Handel mit Grund und Boden und ihre Nutznießung nur den Volksgenossen überlassen sein. Weil die Juden nicht zur Volksgemeinschaft gehören, muß ihre möglichst vollkommene Ausschaltung in der Pachtung oder dem Ankauf von Grund und Boden oder Grundstücken durchgesetzt werden. Der Erwerb von Grund und Boden durch Rechtsgeschäft und Pacht oder Miete von Grundstücken durch Juden wäre daher zu untersagen.
In den Jahren der Inflation ist ein wesentlicher Teil des Hausbesitzes in den Großstädten in jüdischen Besitz übergegangen. Viele dieser jüdischen Hausbesitzer befinden sich im Auslande, wohin ihnen der Mietzins ungeschmälert überwiesen wird, während ihre Grundstücke verfallen. Ich halte es daher für erforderlich, das Augenmerk der Baubehörden auf diesen Zustand hinzulenken und für eine Regelung einzutreten, die, wenn nicht Enteignung, so doch durchgreifende Instandsetzung auf Kosten der im Auslande lebenden Juden zu menschenwürdigen Unterbringung von Volksgenossen ermöglicht.
7.) Sofern die Stellung unter Fremdenrecht nicht durchführbar erscheint, halte ich zumindest eine Änderung der Paßbekanntmachung für notwendig, in der ausdrücklich angeordnet wird, daß allen Juden wegen politischer Unzuverlässigkeit die Ausstellung eines Passes grundsätzlich zu verwehren ist. Ausnahmen hiervon dürften nur dann gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, daß sie den Paß zu Reisen benutzen, die im Interesse der deutschen Wirtschaft liegen. Dieser Paß müßte zur äußerlichen Kennzeichnung der rassischen Zugehörigkeit des Inhabers mit einem besonderen, auffälligen Kennzeichen versehen werden.
Ich halte diese Regelung deshalb für notwendig, weil die Juden gerade in letzter Zeit in großer Zahl Pässe beantragt haben, die ihnen nach den bestehenden Bestimmungen auch ausgefertigt werden durften. Sie benutzten die Pässe zu Auslandsreisen, bei denen sie auf illegale Weise Geld verschoben und wesentlich zur Verbreitung von Greuelnachrichten beigetragen haben.
Ich glaube, daß aus einer gesetzlichen Regelung im Sinne dieser Ausführungen eine Beruhigung der deutschen Wirtschaft bestimmt erwartet werden kann und die Fassung solcher Anordnungen in Gesetzesform in den Kreisen der Volksgenossen als bedeutsamer Schritt zur Bereinigung der Judenfrage dankbar aufgenommen werden würde. Dieser Angriff auf die Vormachtsstellung der Juden in der Wirtschaft würde andererseits dazu dienen, sie auf den Zionismus hinzulenken und den Anreiz zur Abwanderung wirksam zu fördern1.