Rundverfügung des kommissarischen 1. Bürgermeisters von München, Fiehler
Der Bürgermeister von München verfügt am 24. März 1933, städtische Aufträge nicht mehr an Juden und Ausländer zu vergeben:
Betrifft: Erteilung von städtischen Aufträgen und Lieferungen.
Mit Rücksicht auf die unbestreitbare, schwere Notlage des mittelständigen Handwerks, Gewerbes und Einzelhandels und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in den vergangenen Jahren ausgesprochen marxistische Unternehmungen und jüdische Großfirmen (letztere weit über den ihnen auf Grund des zahlenmäßigen Verhältnisses der jüdischen zur deutschen Bevölkerung zustehenden Anteil hinaus) mit städtischen Aufträgen und Lieferungen bedacht worden sind, verfüge ich auf Grund Art. 17 der Gemeindeordnung bis zur endgültigen Beschlußfassung durch eine erneuerte Stadtvertretung: Grundsätzlich werden städtische Aufträge und Lieferungen nicht vergeben an Warenhäuser, Einheitspreis- und Großfilialgeschäfte sowie an Konsumvereine.
Aufträge an nicht deutsche Firmen werden nicht erteilt. Als nicht deutsche Firmen gelten alle Betriebe, die sich im ausschließlichen oder hauptsächlichen Besitz oder unter der verantwortlichen Leitung von Ausländern oder Juden befinden, oder als auf marxistischer Grundlage aufgebaute Unternehmungen anzusehen sind.
Es wird allen zuständigen Stellen zur Pflicht gemacht, bei jeder Auftragserteilung in dieser Hinsicht die nötige Vorsicht walten zu lassen. In Zweifelsfällen ist eine Anfrage beim „Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand, München, Barer Str. 14“ angebracht.
Der schwer um seine Existenz ringende deutschstämmige und deutschbewußte Mittelstand hat unbedingt ein Anrecht darauf, daß die Stadt München sich mit allen Mitteln für seine Erhaltung und Förderung einsetzt. Das geschieht am besten dadurch, daß die Stadtverwaltung selbst mit gutem Beispiel vorangeht.