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Chronik und Quellen
1942
Juli 1942

Generalkonsul von Weiss berichtet aus Köln

„Köln, 2. Juli 1942

(...) Zum Schluss darf ich noch schnell auf ein Zirkular, das die hiesige jüdische Kultusgemeinde an ihre Glaubensgenossen gerichtet hat, betreffend Ablieferung von Schreibmaschinen, Fahrrädern und optischen Geräten, aufmerksam machen. Sie werden diesem Zirkular entnehmen, dass die Juden, die einem Berufe nachgehen, ihre Fahrräder nur dann benutzen können, wenn eine solche Benutzung für die Ausführung der Berufstätigkeit notwendig ist, und wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ohne Rückweg mehr als 7 km beträgt.

Eine andere Bekanntmachung der hiesigen Kultusgemeinde lautet:

‚An alle Juden in Köln!

Laut Mitteilung unserer Zentrale in Berlin sind Geldsendungen an Juden im Litzmannstadt-Ghetto auf Weisung der Aufsichtsbehörde mit sofortiger Wirkung nicht mehr zulässig.

Der Vorstand.“

Viele sind der Meinung, dass diese neue Verfügung darauf zurückzuführen sei, dass die meisten Juden von Litzmannstadt-Ghetto, die dort untergebracht seien, inzwischen beseitigt worden sind.

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