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Chronik und Quellen
1938
November 1938

Erlass des Gestapa zur Behandlung der anlässlich der Protestaktion gegen Juden sichergestellten Sachwerte vom 26. November 1938

In dem umfangreichen Erlass des Geheimen Staatspolizeiamtes wird u.a. bestimmt, dass Wertpapiere, Bargeld, Schmuck und hochwertige Gebrauchsgegenstände in Verwahr zu nehmen, und, wenn der Wert unter 1000 RM liegt, an die Besitzer zurückzugeben sind. Sachwerte höheren Werts können dem Besitzer zurückgegeben werden, wenn er nachweisbar in der nächsten Zeit auswandert. Konfektionsbestände sind im Benehmen mit den Einzelhandelsdienststellen zurückzugeben. Ist der Besitzer nicht mehr feststellbar, so sind Wertpapiere, Bargeld, Schmuck, Autos, Pelze, Toiletten usw. den Dienststellen des Oberfinanzpräsidenten abzuliefern. Lebensmittel sind der NSV-Dienststelle zur Verteilung zuzuführen.

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