Grundsätze bei der Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, 25. November 1938
Am 25. November 1938 ordnet der Reichswirtschaftsminister in einem Runderlass „Grundsätze“ an, die bei der Anwendung der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus der deutschen Wirtschaft zu beachten sind. Das Schreiben beinhaltet eingehende Vorschriften für das Verfahren, insbesondere zur „Abwicklung“ jüdischer Einzelhandelsunternehmungen durch „Abwickler“.