Polizei-Funkdienst Berlin zur Beschlagnahmung von Grundstücken, 14. November 1938
Der Polizei-Funkdienst Berlin teilt am 14. November 1938 zur Beschlagnahmung von Grundstücken mit:
„Soweit im Zuge der Maßnahmen gegen die Juden Grundstücke frei oder beschlagnahmt werden sollten, ersuche ich um sofortige Überprüfung, ob diese Grundstücke für polizeiliche Zwecke oder für Luftschutzzwecke geeignet sind, und um Berichte darüber.“