Funkspruche zum Verhalten nach dem Pogrom, 13. November 1938
Am Vormittag des 13. November 1938 traf im Regierungspräsidium Köln folgender, auf einem Erlass des Reichsinnenministeriums vom Vortag basierender Funkspruch ein:
„Alle einer gesetzlichen Grundlage entbehrlichen Maßnahmen gegen jüdische wirtschaftliche Unternehmen, wie Einsetzen von Treuhändern, Sperrung von Konten und dergl., sind bei Meidung der persönlichen Haftung der Verantwortlichen sofort einzustellen und zurückzunehmen. – reichsgesetzliche Regelung folgt.“