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Chronik und Quellen
1933
März 1933

Anordnung der Stadtverwaltung Berlin vom 18. März 1933

Jüdische Anwälte und Notare dürfen künftig nicht mehr in Rechtsangelegenheiten der Stadt Berlin tätig sein. Diese Anordnung erfolgte vor dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933.

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