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Chronik und Quellen
1933
März 1933

Runderlass von Reichsinnenminister Frick an die Landesregierungen

Der Reichsinnenminister empfiehlt am 15. März 1933, die Zuwanderung und Einbürgerung von „Ostjuden“ zu verhindern:

Zur ersten Einleitung einer bewußt völkischen Politik ist es zunächst erforderlich,

1. die Zuwanderung von Ausländern ostjüdischer Nationalität abzuwehren,
2. soweit solche Ausländer sich zur Zeit noch unbefugt im Inland aufhalten, sie zu entfernen,
3. von der Einbürgerung ostjüdischer Ausländer bis auf weiteres abzusehen.

Zu 1: habe ich den Herrn Reichsminister des Auswärtigen6 gebeten, die deutschen Vertretungen im Ausland anzuweisen, Gesuche um Erteilung des Einreisesichtvermerks dieser Ausländer grundsätzlich abzulehnen, soweit nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen. Ist letzteres der Fall, wird vor der Entscheidung die Verbindung mit den Innenressorts aufgenommen werden.

Ich darf bitten, die Fremdenpolizeibehörden zu verständigen und ihnen erhöhte Aufmerksamkeit und scharfes Vorgehen gegen die Zuwanderung von Ausländern ostjüdischer Nationalität zur Pflicht zu machen.

Zu 2: Ich bitte ergebenst, gegen Ausländer ostjüdischer Nationalität, die sich unbefugt im Inland aufhalten, im Rahmen der bestehenden Gesetze und Staatsverträge mit Ausweisungsmaßnahmen vorzugehen.

Zu 3: Von der Einbürgerung von Ostjuden bitte ich bis auf weiteres abzusehen.

Wegen Einberufung einer Konferenz über Einbürgerungsfragen erfolgt demnächst weitere Mitteilung.

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