Menü
Chronik und Quellen
1942
Dezember 1942

Zulassung jüdischer Mischlinge ersten Grades zum Schulbesuch und zur Ablegung von Prüfungen als Nichtschüler, 12. Dezember 1942

Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung ordnet am 12. Dezember 1942 per erlass (E II e 2267/42 E III. E IV) an:

"1. Zur Ablegung von Prüfungen als Nichtschüler, Insbesondere der Nichtschülerreifeprüfung und der Prüfung für Nichtschüler zur Erlangung des Abschlußzeugnisses einer Mittelschule, können jüdische Mischlinge ersten Grades bis zum 1. April 1943 zugelassen werden. Mit Wirkung ab 1. April 1943 wird Abschnitt III Ziffer 1 Absatz 2 des Erlasses vom 2. Juli 1937 (MBIWEV. S. 346) aufgehoben.

2. Der Besuch privater Schulen, die, ohne einer öffentlichen Höheren oder mittleren Schule als gleichwertig anerkannt zu sein, auf die Reifeprüfung bzw. auf die Nlcht-schülerprüfung zur Erlangung des Abschlußzeugnisses einer Mittelschule vorbereiten (private Vorbereitungsanstalten), durch jüdische Mischlinge ersten Grades Ist im Rahmen meines Erlasses vom 2. Juli 1942 - E II e 1597 - nur bis zum 1. April 1943 zulässig.

3. Der Besuch von Privatschulen, die nicht als Berufsfach- oder Fachschulen anerkannt worden sind (z.B. privater Fremdsprachenschulen), Ist auch den jüdischen Mischlingen ersten Grades gestattet. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schule nach freiem Ermessen."

Baum wird geladen...