Erlass zur Zulassung jüdischer Mischlinge zum Schulbesuch, 9. September 1942
Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung ordet am 9. September 1942 hinsichtlich der Zulassung jüdischer Mischlinge zum Schulbesuch an:
"In Ergänzung meines Erlasses vom 2. Juli 1942 - E II e 1597 - bestimme Ich zur Klärung aufgetretener Zweifel:
1. Aufnahmen jüdischer Mischlinge ersten Grades In die Hauptschule, Mittelschule und Höhere Schule sind vom Beginn des Schuljahres 1942/43 ab nicht mehr zulässig. Soweit jüdische Mischlinge ersten Grades bereits zur Aufnahme zu Beginn des neuen Schuljahres zugelassen sind, Ist die Aufnahme nicht durchzuführen. Die Schüler (Schülerinnen) sind an die Volksschule zurückzuverweisen.
2. Jüdische Mischlinge ersten Grades, die im Schuljahr 1941/42 die Klasse 4 oder 6 der Höheren Schule besucht haben und das Versetzungszeugnis nach Klasse 5 oder 7 erhalten haben, rechnen bis zum Beginn des neuen Schuljahres zu den Schülern in der bisherigen Klasse. Sie sind daher gemäß Ziffer 4 und 5 des Erlasses vom 2. Juli 1942 aus der Schule zu entlassen.
Im übrigen weise Ich darauf hin, daß nach Ziffer 1 des Erlasses vom 2. Juli 1942 eine ausnahmsweise Aufnahme von jüdischen Mischlingen ersten Grades in die Hauptschulen, Mittelschulen und Höheren Schulen nicht gestattet werden kann. Zur Vermeidung von Berufungen können auch Ausnahmen von den übrigen Vorschriften des Erlasses nicht zugelassen werden. Hier eingegangene Gesuche auf Gewährung von Ausnahmen werden unter Bezugnahme hierauf zur Bescheidung der Antragsteller übersandt werden."