Erlass des Preußischen Innenministers zur „staatsfeindlichen Betätigung (Ostjuden)“ vom 17. Februar 1933:
Die bestehenden Anordnungen an die Polizei, von der Ausweisung von Ostjuden abzusehen, werden aufgehoben. (Die Anordnungen bezogen sich auf Personen, die lange in Deutschland gelebt hatten und von der Polizei feindlicher Betätigung beschuldigt wurden.)