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Chronik und Quellen
1938
November 1938

Funkspruch des Sonderbefehlsstabs des Chefs der Ordnungspolizei Berlin (6.30 Uhr)

In dem um 8.27 Uhr auf dem Landratsamt Siegburg eintreffenden Funkspruch heißt es:

„An Alle.

Der jüdische Mordüberfall in Paris hat spontane Demonstrationen und Aktionen gegen Juden, jüdischen Besitz und Jüdische Synagogen in ganzen Deutschen Reich ausgelöst, diese Demonstrationen und Aktionen sind verständlich und polizeilich nur nach ganz bestimmten Richtlinien zu überwachen bezw. einzuschreiten. Es wird befohlen:

1.) Die Befehlsstellen der Ordnungspolizei setzen sich sofort ins Einvernehmen mit den zuständigen Sicherheitsorganen und in Verständigung mit den zuständigen Polizei-Verwaltungsdienststellen und treten mit den zuständigen Parteidienststellen in Verbindung um genau darüber unterrichtet zu sein, wo solche Demonstrationen und Aktionen stattfinden.

2.) Die Ordnungspolizei begleitet solche Demonstrationen und Aktionen nur mit schwachen Kräften in Zivil um evtl. Plünderungen zu verhindern. Uniformierte Ordnungspolizei wird nur im äußersten Notfälle eingesetzt, Verhaftungen nimmt nur die Sicherheitspolizei vor.

3.) Die Polizeidienststellen haben sich sofort mit den Parteidienststellen in Verbindung zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass Brandlegungen unter allen Umständen unterbleiben.

4.) Zerstörte offene Läden, Wohnungen, Synagogen und Geschäfte von Juden sind zu versiegeln, zu bewachen, vor Plünderungen zu schützen.

5.) Polizeiliche Verstärkungen sind, soweit notwendig, von der allgemeinen und aktiven SS gem. Befehl des Reichsführers SS anzufordern.

6.) Größere Demonstrationen und Aktionen dieser Art sind sofort an mich zu melden.

Der Chef der Ordnungspolizei - Sonderbefehlsstab
O.Kdo.— g – 2000
gez. Daluege

 

Der Koblenzer Oberpräsident fügte in einem Fernschreiben an den Kölner Regierungspräsidenten hinzu:

„1.) Sämtliche Juden, bei denen heute Nacht Fensterscheiben eingeschlagen worden sind, haben diese sofort zu verriegeln.

2.) Sämtliche Juden haben sofort - bis 10 Uhr - alle noch in ihrem Besitz befindlichen Waffen abzugeben.“

 

Am nächsten Tag informierte der Kölner Regierungspräsident die Landräte, dass Seitengewehre, „die Juden mit dem recht zum Tragen einer Uniform der Wehrmacht verliehen“ worden seien, von diesem Verbot nicht betroffen seien.

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