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Chronik und Quellen
1938
November 1938

Funkspruch der Gestapo Köln und Auswirkungen auf Landgemeinden vom 10. November, 09.10 Uhr und 10.55 Uhr

Die Ortspolizeibehörde einer rheinischen Kleinstadt gibt einen Funkspruch der Gestapo Köln weiter. Darin heißt es:

„Gemäss Erlass der G.Stapo Köln sind die Prozessaktionen einzustellen. Im Benehmen mit der Ordnungspolizei und der Kriminalpolizei sind in der kommenden Nacht verstärkter Streifendienst einzusetzen. Einzelaktionen gegen jüdische Geschäfte sind damit illegal geworden und unter allen Umständen zu verhindern. Die Beamten haben mit dem erforderlichen Fakt gegen die Demonstranten einzuschreiten. Brandstiftungen sind zu verhindern. Gegen Plünderer ist mit aller Schärfe vorzugehen. Widerstand ist zu brechen.“

In einem Zusatz der Gestapo Köln heißt es weiter:

„Soweit Landräte bisher keine Verhaftungen von Juden durchgeführt haben, sind die umgehend nachzuholen. In Betracht kommen männliche Juden unter 40 Jahren, gesund, kräftig und wohlhabend. Die Festgenommenen sind zunächst dort unterzubringen und am nächsten Tage mit von dort zu beschaffenden Fahrzeugen zur Stapo Köln zu transportieren. Die zuständigen Parteidienststellen sind von der Gauleitung von der Einstellung der Aktion unterrichtet.

Stapo Köln“

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