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Chronik und Quellen
1938
Juli 1938

Durchführung der Dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz, 14. Juli 1938

Per Runderlass des Reichsinnenministeriums wurde die Durchführung der Dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz gereget.

Einzelvorschriften zur Einrichtung von Verzeichnissen der jüdischen Gewerbebetriebe. Auf die Vollständigkeit der Verzeichnisse ist besonders Bedacht zu nehmen. Sie sollen auch frühere jüdische Betriebe enthalten, deren jüdische Inhaber „nach außen“ ausgeschieden sind, wenn die Vermutung naheliegt, dass sie die Betriebsführung trotzdem noch beherrschen („Tarnung“). Die Beteiligung jüdischer Mischlinge oder jüdisch Versippter bleibt außer Betracht, wohl aber gehört der Betrieb in das Verzeichnis, wenn bei Mischlingen jüdische Verwandte und bei Versippten jüdische Ehegatten oder Verschwägerte beherrschenden Einfluss ausüben.

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