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Chronik und Quellen
1940
August 1940

August 1940

Der militärische Einsatz gegen England wurde erheblich verschärft, nachdem die deutsche Luftwaffe am 13. August, dem intern so genannten „Adlertag“, einen systematischen Luftkrieg gegen Großbritannien begann. Bei rund 1.000 vorwiegend auf die englische Südküste konzentrierten Einsätzen von Bombern und Jagdflugzeugen verlor die Luftwaffe 34 Maschinen. Durch diese Angriffe sollte die Landung deutscher Invasionstruppen in Großbritannien vorbereitet werden, ein Vorhaben, das sich aufgrund der beschränkten deutschen Mittel schnell als undurchführbar erwies. Als danach ein Angriff der Luftwaffe das Londoner Stadtgebiet getroffen hatte, antworteten die Briten zwischen dem 25. und 29. August mit drei Angriffen auf Berlin.

Auch an der „Heimatfront“ gestaltete sich nicht alles so, wie es regimeseitig gewünscht war. Nach den Protesten des Vormonats wandten sich Erzbischof Conrad von Freiburg am 1. August im Namen aller katholischen deutschen Bischöfe in einem Brief an den Chef der Reichskanzlei, um gegen die Euthanasiemaßnahmen im Deutschen Reich zu protestieren. Drei Wochen später verbot dann die in Fulda tagende Bischofskonferenz am 20. August sämtlichen katholischen Institutionen und Bediensteten, bei der Erfassung und dem Abtransport von Patienten, die der „Euthanasie“ und damit ihrer Ermordung zugeführt werden sollten, aktiv mitzuwirken.

Das NS-Regime versuchte seinerseits durch immer neue Abschreckungsmaßnahmen abweichendes Verhalten zu kontrollieren und zu sanktionieren. In Moringen bei Northeim wurde am 15. August ein Jugendschutzlager errichtet, das mit einer Kapazität von etwa 400 Plätzen künftig als Arbeitserziehungslager für Jugendliche fungierte. Am gleichen Tag verurteilte das Sondergericht Braunschweig eine 46-jährige Frau aus Wolfenbüttel zu drei Monaten Gefängnis, weil in einem privaten Gespräch die Richtigkeit der deutschen Wehrmachtsberichte angezweifelt hatte.

 

Verdrängung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung

Am 12. August legte das Referat Eichmanns einen konkretisierten Plan zur Deportation von vier Millionen europäischen Juden nach Madagaskar vor. Das Projekt war bereits zuvor ausführlich mit dem Außenministerium und mit anderen Behörden abgestimmt worden. Die Begründung für das außergewöhnliche Vorhaben lautete: „Zur Vermeidung dauernder Berührung anderer Völker mit Juden ist eine Überseelösung insularen Charakters jeder anderen vorzuziehen.“

Vorgesehen war die Deportation der jüdischen Minderheit aus den folgenden Ländern: Deutschland (einschließlich der annektierten Gebiete 743.000 Menschen), Generalgouvernement (2.300.000), Protektorat (77.000), Belgien (80.000), Holland (160.000), Luxemburg (2500), Dänemark (7000), Norwegen (1500), Slowakei (95.000) und Frankreich (270.000).

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