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Chronik und Quellen
1933
April 1933

Weitere Einschränkungen

Am 6. April 1933 verfügte das Badische Kultusministerium, dass jüdische Lehrer und Angestellte in öffentlichen Erziehungsinstitutionen mit sofortiger Wirkung zu beurlauben sind.

Am gleichen Tag ordnete das Reichsfinanzministerium per Runderlass an, dass allgemeine Zulassungen jüdischer Steuerberater bis auf weiteres nicht mehr erteilt werden. Sind Juden als Steuerberater allgemein zugelassen worden, so sind diese Zulassungen sofort zurückzunehmen.an, dass jüdischen Steuerberatern ihre Zulassung zu entziehen sei.

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