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Chronik und Quellen
1933
April 1933

Erste Einschränkungen

Mit dem 1. April wurden in verschiedenen Regionen des Deutschen Reiches erste massive Einschränkungen der jüdischen Bevölkerung wirksam.

In Frankfurt mussten alle Personen jüdischer Abstammung, die im Besitz deutscher Reisepässe waren, diese zur Überprüfung abgeben, während in Düsseldorf von diesem Zeitpunkt an die Ausstellung von Auslandspässen für Juden vorläufig untersagt wurde.

In Köln verfügte der Oberbürgermeister, dass Juden nicht mehr in der Stadtverwaltung beschäftigt werden durften. Das Verbot betraf ausdrücklich auch getaufte Juden und Nichtjuden, die mit Juden verheiratet waren.

Auf preußischem Staatsgebiet empfahl der Reichskommissar der Preußischen Justiz den jüdischen Notaren, sich angesichts der schweren Gefahren, welche ihnen infolge der Volksstimmung ansonsten drohen könnten, ihrer Diensttätigkeit zu enthalten.

Der Berliner Stadtschulrat wies sämtliche Bezirksämter an, sämtliche „dem Blut nach“ jüdischen Lehrkräfte an den städtischen Schulen umgehend zu beurlauben.

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