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Chronik und Quellen
1943
Juni 1943

Anordnung Himmlers zur Zusammenfassung aller Juden in Konzentrationslagern

Am 21. Juni 1943 ordnete Himmler für das Reichskommissariat Ost Folgendes an:

„1. Ich ordne an, daß alle im Gebiet Ostland noch in Ghettos vorhandenen Juden in Konzentrationslager zusammenzufassen sind.

2. Ich verbiete ab 1.8.1943 jedes Herausbringen von Juden aus den Konzentrationslagern zu Arbeiten.

3. In der Nähe von Riga ist ein Konzentrationslager zu errichten, in das die ganzen Bekleidungs- und Ausrüstungsfertigungen, die die Wehrmacht heute außerhalb hat, zu verlegen sind. Alle privaten Firmen sind auszuschalten. Die Betriebe werden reine Konzentrationslagerbetriebe. Der Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes wolle dafür sorgen, daß durch die Umorganisation keinerlei Rückgänge in den für die Wehrmacht notwendigen Fertigungen eintreten.

4. Ein möglichst großer Teil der männlichen Juden ist in das Konzentrationslager im Ölschiefer-Gebiet zum Ölschiefer-Abbau zu verbringen.

5. Die nicht benötigten Angehörigen der jüdischen Ghettos sind nach dem Osten zu evakuieren.

6. Termin für die Umorganisation der Konzentrationslager ist der 1.8.1943.“

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