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Chronik und Quellen
1941
Oktober 1941

Anordnung zur Einziehung jüdischen Vermögens

Im Vorfeld der ersten Deportationen übermittelt das Innenministerium dem Kölner Regierungspräsidenten am 8. Oktober 1941 per "Schnellbrief" folgende "Richtlinien für die Behandlung des Vermögens":

"Der Reichsminister des Innern
Pol.S IV b 4 b-2975 /4la (846)

Bitte in der Antwort vorstehendes
Geschäftszeichen und Datum anzugeben

Berlin SW 11, den 8. Oktober 1941
Prinz-Albrecht-Str. 8
Fernsprecher 1200 40

Schneilbrief

GEHEIM !

Dringend - sofort vorlegen

An den
Regierungspräsidente
in Köln

Betrifft: Evakuierung von Juden in das Ghetto Litzmannstadt

Hier: Richtlinien für die Behandlung des Vermögens

Bezug: Ohne

Anlagen: Je ein Abdruck einer Vermögenserklärung und einer Einziehungsverfügung

Aus zwingenden Gründen müssen am 22. und 30. ds. Mts. je 1.000 Juden aus dem dortigen Bereich in das Ghetto Litzmannstadt abgeschoben werden. Wegen der besonders gelagerten Verhältnisse und zur Vereinfachung der mit dieser Abschiebung zusammenhängenden vermögensrechtlichen Regelung muß in diesem Falle eine Sammeleinziehung des gesamten Vermögens dieser Juden durchgeführt werden. Ich habe dementsprechend mit Erlass vom 3.10.1941 - Pol.S 11 A 5-1045/4-1212 - die Sammelfeststellung getroffen, dass die Bestrebungen dieser in das Ghetto Litzmannstadt abzuschiebenden Juden volks- und staatsfeindlich gewesen sind, wovon die Staatspolizeistelle Köln in Kenntnis gesetzt wurde. Um nunmehr das Einziehungsverfahren beschleunigt durchzuführen, habe ich der Staatspolizeistelle Köln die nötige Anzahl von Vordrucken für Vermögenserklärungen und Einziehungsverfügungen übersandt. Je 1 Abdruck hiervon ist in der Anlage beigefügt. Die Juden werden von der Staatspolizeistelle Köln veranlasst, die Vermögenserklärung sorgfältig auszufüllen und alsdann zu unterschreiben. Zur Vereinfachung des Einziehungsverfahrens sind dort in die Vordrucke der Einziehungsverfügungen links oben der Kopf und die Buchungsnummer und rechts oben der Ort sowie das Datum einzutragen. In allen Fällen ist eine Sammelbuchungsnummer zu verwenden. Die Einziehungsverfügungen sind auch weiterhin unten mit einer handschriftlichen Unterschrift des zuständigen Beamten Ihrer Behörde und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Für jeden abzuschiebenden Juden (auch für minderjährige Kinder und Ehefrauen, soweit eigenes Vermögen vorhanden ist) werden zwei Vordrucke benötigt.

Nachdem diese Ausfüllung beschleunigt durchgeführt ist, sind die Blankoeinziehungsverfügungen der Staatspolizeistelle Köln wiederum zur Verfügung zu stellen, die sodann von sich aus die Eintragung der Personalien an Hand der Liste der in das Ghetto Litzmannstadt abzuschiebenden Juden vornimmt. Daraufhin wird den Juden die Urschrift der Einziehungsverfügung durch Gerichtsvollzieher mittels Zustellungsurkunde zugestellt, während die Zweitschrift zusammen mit der Zustellungsurkunde an die Staatspolizeistelle Köln zurückgeht.

Nach erfolgter Einziehung werden die Vermögenswerte und die Einziehungsverfügungen nebst Zustellungsurkunden durch die Staatspolizeistelle Köln dem Oberfinanzpräsidenten Köln. der mit entsprechenden Anweisungen vom Reichsminister der Finanzen versehen worden ist, zur Verwaltung und schnellsten Verwertung übergeben. Die Staatspolizeistelle Köln ist von hier aus angewiesen worden, Ihnen bei der Durchführung des Einziehungsverfahrens in diesem Sinne behilflich zu sein und nach Abschluss des Einziehungsverfahrens Ihnen eine Liste der Juden, deren Vermögen im Rahmen der Abschiebung in das Ghetto Litzmannstadt eingezogen worden ist, zu übermitteln, damit Sie Unterlagen darüber besitzen, in welchen Fällen eine Einziehung erfolgt ist.

Die Einziehungsverfügungen stützen sich auf sämtliche im Großdeutschen Reich gültigen Einziehungsgesetze und -Verordnungen, damit das gesamte Vermögen der Juden auch für den Fall eingezogen wird, dass sich Vermögenswerte dieser Juden in der Ostmark, im Sudetenland oder im Protektorat Böhmen und Mähren befinden. Obgleich Ihre Zuständigkeit für diese Gebiete nicht gegeben ist, dürfte dies der Rechtsgültigkeit der Einziehung nicht entgegenstehen, weil es sich hierbei um eine innerdienstliche Angelegenheit, die notfalls im Benehmen mit der zuständigen Einziehungsbehörde bereinigt werden kann, indem ihre nachträgliche Zustimmung eingeholt wird, handelt.

Ich ersuche, beschleunigt das Einziehungsverfahren in dem angegebenen Sinne einzuleiten und durchzuführen.

Im Aufträge:
gez.: S u h r

Beglaubigt:
(Unterschrift)
Kanzleiangestellte
Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Im Reichsministerium des Innern

Wvl nach Durchführung der Aktion sonst am 1.12.41“

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