Sofortige Kündigung jüdischer Schulärzte und Wohlfahrtsärzte
Per Erlass vom 31. März 1933 wird in Bayern sämtlichen Schulärzten, die der jüdischen Rasse angehören, ist mit sofortiger Wirksamkeit gekündigt.
Zum gleichen Tag entlässt der Berliner Staatskommissar für das Gesundheitswesen sämtliche jüdische Wohlfahrtsärzte aus dem städtischen Dienst.