Merkblatt für bei der Deportation eingesetzte Beamte
1942 wurde seitens der Frankfurter Gestapo folgendes „Merkblatt“ an jene Beamte ausgegeben, die für die Deportation der ortsansässigen Juden abgestellt wurden.
„Merkblatt für eingesetzte Beamte.
Aus dem Stapobezirk Frankfurt a.M. werden Juden nach dem Osten evakuiert. Sie sind für die Durchführung dieser Aktion abgestellt und haben sich entsprechend den Anweisungen dieses Merkblattes und der mündlich erteilten Instruktionen zu verhalten.
Ich erwarte, dass Sie mit der notwendigen Harte, Korrektheit und Sorgfalt diesen Befehl ausführen.
Ausgewiesen werden nur Volljuden. Staatenlose Juden werden grundsätzlich wie deutsche Staatsangehörige behandelt. Die Juden werden versuchen, Sie durch Bitten oder Drohungen oder sonst etwas weich zu stimmen oder sich widerspenstig zeigen. Sie dürfen sich dadurch in keiner Weise beeinflussen und in der Ausführung Ihrer Pflichten hindern lassen.
Diese Anweisungen können natürlich nur allgemein sein. Im Einzelfall werden Sie deshalb zu entscheiden haben, was erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten. Soweit ein Fernsprechapparat in der Nähe ist, können Sie auch bei der Staatspolizeistelle Frankfurt a.M. Rückfrage halten. Ein Verzeichnis mit den erforderlichen Fernsprechnummern ist beigefügt.
Sie verfahren folgendermaßen:
1.) Sie begeben sich zu der festgelegten Zeit in die Ihnen zugewiesen Judenwohnungen, Falls die Juden Ihnen den Eintritt verweigern und nicht öffnen, bleibt einer von Ihnen an der Wohnung, während der andere sofort das nächste Polizeirevier benachrichtigt.
In der Judenwohnung rufen Sie sämtliche Familienangehörigen zusammen und verlesen Ihnen die ‚staatspolizeiliche Verfügung‘, die Ihnen ebenfalls mit dem Merkblatt ausgehändigt worden ist.
Die Juden haben nunmehr in einem Raum zu bleiben, den Sie ihnen anweisen. Ein zweiter Beamter bleibt während der ganzen Zeit mit den Familienangehörigen des Juden zusammen. Sie selbst wenden sich an den Haushaltungsvorstand der Judenfamilie.
2.). Mit dem Haushaltsvorstand gehen Sie durch die Wohnung. Soweit geheizte Ofen vorhanden sind, ist nicht mehr nachzulegen. Handelt es sich um Dauerbrandöfen (Kachelöfen oder ähnliches), so ist die Ofentür aufzuschrauben, damit das Feuer noch in der Zeit, die Sie in der Judenwohnung sind, ausgeht. Wenn Sie die Wohnung verlassen, muss das Feuer gelöscht sein.“