Bekanntmachung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zu Notstandsmaßnahmen u.a.
„Jüdische Kultusvereinigung
Jüdische Gemeinde in Frankfurt a.M. e.V.
Frankfurt a.M., 19.1.1941
Friedrichstr. 29
Bekanntmachung Nr. 7
1. Notstandsmaßnahmen.
Lt. behördlicher Mitteilung reicht die Zahl der Juden, die sich bisher für Notstandsmaßnahmen (Schnee-Beseitigung und Müllabfuhr) gemeldet haben, bei weitem nicht aus. Zur Vermeidung schärfster Eingriffe der zuständigen Stellen ergeht daher an alle noch nicht im Arbeitseinsatz befindlichen Männer bis zu 60 Jahren, die irgendwie hierzu in der Lage sind, die dringende Aufforderung, sich freiwillig gegen die übliche Vergütung für diese Notstandsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen und sich sofort bei dem Arbeitseinsatz, Röderbergweg 29, zu melden.
2. Warnung vor Einkauf von Lebensmitteln in nicht zugelassenen Geschäften.
Trotz unserer auf behördliche Anordnung veröffentlichten wiederholten Mahnungen kommt es immer wieder vor, dass Gemeindemitglieder Lebensmittel in nicht zugelassenen Geschäften kaufen. Jeder einzelne, der sich trotz dieser Warnungen nicht an dieses Verbot hält, muss in Zukunft damit rechnen, dass die Behörde bedeutend verschärfte Strafmaßnahmen (Haftstrafen von längerer Dauer) verhängt. Wir sind ausdrücklich beauftragt, hierauf hinzuweisen. - Juden dürfen, wie bekannt, ihre Lebensmittel einschließlich Obst und Gemüse nur in den ausdrücklich zugelassenen Geschäften einkaufen. Wurst und Fleischwaren dürfen nur in den zugelassenen Metzgereien gekauft werden, und Backwaren nur in den zugelassenen Bäckereien.
3. Fernsprechanschlüsse
In den Fällen nicht privilegierter Mischehen sind bestehende ungekündigte Fernsprechanschlüsse - entsprechend unserer Bekanntmachung Nr. 6 vom 31.12.1940, Ziff. 1 - auch dann zu melden, wenn sie auf den Namen der arischen Ehefrau eingetragen sind. Die Meldung hat bis 28. Januar 1941 bei der Jüdischen Kultusvereinigung Jüdische Gemeinde in Frankfurt a/M. e.V., Friedrichstraße 29, zu erfolgen.
4. Lebensmittelsonderzuteilungen an verwundete Kriegsteilnehmer.
Sonderzuteilungen von Lebensmitteln an kriegsverwundete Juden dürfen künftig nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Landesernährungsamtes Hessen, Abt. B, Wiesbaden, erfolgen. Entsprechende Anträge sind unter Beifügung von urkundlichen Unterlagen, aus denen die Tatsache der Verwundung ersichtlich ist, bei dem Ernährungsamt Frankfurt a.M., Hermesweg 10, zur Weitergabe am das Landesernährungsamt in Wiesbaden einzureichen. Nummer der Kennkarte und Kennwert nicht vergessen
5. Änderung der Ausgabezeiten für Nähmittel.
Aufgrund neuester Mitteilung der Städt. Bezugsscheinstelle sind die in unserer Bekanntmachung Nr. 6 vom 31.12.1940 angegebenen Ausgabestellen für Nähmittel wie folgt geändert worden:
A – F vom 20.1.-28.1.1941
G – L vom 29.1.-6.2.1941
M – R vom 7.2.-17.2.1941
S – Z vom 18.2.-28.2.1941.
Ausgabestelle Bärenstr. 11. Die angegebenen Zeiten müssen genau eingehalten werden. Nachzügler werden nicht abgefertigt. Lebensmittelpersonalausweis und Kennkarte sind altzubringen, da sonst keine Abfertigung erfolgt.
6. Arbeitseinsatz von Frauen.
Weibliche Arbeitskräfte bis zu 50 Jahren, die sich noch nicht bei unserer Abteilung Arbeitseinsatz gemeldet haben, werden aufgefordert, sich sofort zu melden bei dem Arbeitseinsatz, Röderbergweg 29, III, Zimmer 17.
Jüdische Kultusvereinigung
Jüdische Gemeinde in Frankfurt a.M. e.V.
Der Vorstand.“