Bekanntmachung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zum „Verkehr auf der Straße“
Zur besonderen Beachtung!
Bekanntmachung Nr. 48
Betrifft: Verkehr auf der Straße
Weisungsgemäß geben wir folgende behördliche Anordnung bekannt:
1) Alle Juden, welche zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind, haben sich in der Öffentlichkeit ganz besondere Zurückhaltung aufzuerlegen.
Der Aufenthalt innerhalb des Stadtgebietes ist besondere Samstags und Sonntags auf das Notwendigste zu beschränken.
2) Das Spazierengehen oder Sitzen auf den Bänken in den Öffentlichen Grünanlagen der Stadt ist unter allen Umständen verboten.
3) Die Hauptverkehrsstraßen sowie die Hauptstressen des Westends sollen von Juden möglichst gemieden und nur benutzt werden, soweit dies zur Erreichung der Arbeitsstätte, zu Einkäufen und sonstigen unbedingt erforderlichen Besorgungen nötig ist.
4) Verboten ist auch das Herumstehen auf Straßen oder Plätzen, sowie das Gehen in Gruppen von mehr als 2 Personen.
5) Bei Verstößen gegen diese Anordnungen ist mit staatspolizeilichen Maßnahmen zu rechnen.
6) Diese Bestimmungen treten am 1.5.1942 in Kraft.
Frankfurt a.M., den 29. April 1942
Friedrichstrasse 29
Jüdische Kultusvereinigung
Jüdische Gemeinde in Frankfurt a.M.e.V.
Der Vorstand