Mitteilung der Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden über Reisen
Bezirksstelle Rheinland der
Reichsvereinigung der Juden
in Deutschland - Büro Köln
Köln, den 11. August 1942
Rubensstraße 33
An alle sterntragenden Juden in Köln!
I. Betrifft: Reisen, insbesondere nach Berlin.
Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland Zentrale Berlin teilt mit, daß auf Weisung der Aufsichtsbehörde grundsätzlich Reisen von Juden zu unterlassen sind und nur in besonderen Ausnahmefällen Anträge gestellt werden dürfen.
Bezüglich Reisen nach Berhn bestehen für sterntragende Juden besondere Vorschriften. Hiernach müssen diese, bevor sie Reisegenehmigung bei der Polizeibehörde beantragen, die Zustimmung unserer Zentrale Berlin durch uns herbeiführen. Die Entscheidung unserer Zentrale ist bindend.
II. Betrifft: Impfung von Kindern.
Alle sterntragenden Kinder, die in diesem Jahre 12 Jahre alt werden und noch nicht mit Erfolg zum zweiten Male geimpft sind, haben sich einer Impfung zu unterziehen, die durch uns veranlaßt wird. Die in Frage kommenden Kinder sind uns sofort hierher schrifthch zu melden, spätestens bis 20. August 1942. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden darauf hingewiesen, daß bei pflichtwidriger Unterlassung der Meldung Bestrafung erfolgen kann.
III. Betrifft: Deutschblütige Hausangestellte.
Auf Weisung der Aufsichtsbehörde gibt unsere Zentrale Berlin folgendes bekannt:
»Ungeachtet der Regelung nach § 3 des Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. 9. 35 RGBl. I. S. 1146 erscheint es unerwünscht, daß deutschblütige Hausangestellte bei Juden weiterhin beschäftigt werden und wohnen. Es wird mit dieser Verfügung also die bisher geltende Bestimmung aufgehoben, daß deutschblütige Hausangestellte, sofern sie das 45. Lebensjahr überschritten haben, weiterbeschäftigt werden dürfen.
Das Beschäftigungs- und Wohnverhältnis mit deutschblütigen Hausangestellten ist zum nächstmöglichen Termin aufzuheben.«
Die arbeitgebenden Juden sind verpflichtet, uns bis zum 25. August 1942 hierher schriftlich Meldung zu erstatten, soweit sie noch deutschblütige Hausangestellte über den 30. August 1942 hinaus beschäftigen, warum das Beschäftigungsverhältnis noch nicht aufgehoben ist.
IV. Betrifft: Schriftverkehr mit Behörden.
Unsere Zentrale Berlin gibt ferner auf Weisung der Aufsichtsbehörde bekannt, daß Juden in Eingaben oder im sonstigen Schriftverkehr mit Behörden bei den Namen ihren früheren Titel oder Berufsbezeichnung z. B. Justizrat, Sanitätsrat, Amtsgerichtsrat a. D. nicht anzugeben haben. Im Nichtbeachtungsfalle haben die Betreffenden mit Weiterungen zu rechnen.
Israel Georg Meyer
Geschäftsführer