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Chronik und Quellen
1942
Mai 1942

Mitteilung der Synagogen-Gemeinde Köln über Halten von Haustieren

Jüdische Kultusvereinigung
»Synagogen-Gemeinde Köln e. V.«
Roonstraße 50

Köln, den 15. Mai 1942

An alle Juden in Köln!

I. Betrifft: Halten von Haustieren.

Im »Jüdischen Nachrichtenblatt« Nr. 20 vom 15. ds. Mts. wird folgende An­ordnung der Aufsichtsbehörde veröffentlicht:

1. Juden, die zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind, und den mit ihnen zusammenwohnenden Personen ist mit sofortiger Wirkung das Halten von Flaustieren (Hunden, Katzen, Vögeln) verboten.

2. Juden, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anordnung Haustiere halten, sind verpflichtet, der für ihren Wohnort zuständigen Jüdischen Kultusvereinigung bis zum 20. 5. 1942, unter Angabe des Kennworts »Haus­tiere«, schriftlich anzuzeigen, welche Haustiere von ihnen gehalten werden.

3. Über die Ablieferung oder Abholung der Haustiere wird den Tier­haltern (vgl. Ziffer 2) durch die zuständige Jüdische Kultusvereinigung Anweisung zugehen.

4. Eine anderweitige Unterbringung der Haustiere, insbesondere in Pflegestellen bei Dritten, ist unzulässig.

5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung haben staatspolizeiliche Maß­nahmen zur Folge.

6. Diese Anordnung gilt nicht für Juden ausländischer Staatsangehörigkeit, es sei denn, daß sie zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind.

II. Betrifft: Einzahlungen und Überweisungen auf unsere Konten.

Es wird gebeten, bei allen Einzahlungen und Überweisungen deutlich anzu­geben, zu welchem Zweck die Einzahlung oder Überweisung erfolgt, z. B. »Beitrag 1942«, oder »Spende für Wohngemeinschaft« oder »Schulgeld«. Die genaue Angabe des Zwecks ist unbedingt erforderlich, um Rückfragen zu vermeiden.

Jüdische Kultusvereinigung
»Synagogen-Gemeinde Köln e. V.«
gez. Dr. Julius Israel Bier
Vorsitzender

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