Das Jahr 1934
Das Jahr 1934 nutzte Hitler erfolgreich dazu, seine Macht zu festigen. Ein wichtiger Schritt war es dabei, die Konkurrenz in den eigenen Reihen auszuschalten, die ihm insbesondere durch die SA erwachsen war, die durch zahlreiche Neuaufnahmen zu einem Millionenheer geworden war. Beim sogenannten „Röhm-Putsch" entledigte sich Hitler am 30. Juni der SA-Führung um Stabschef Ernst Röhm, entmachtete damit die gesamte Organisation und entledigte sich des Großteils der parteiinternen Opposition. Dabei passte ins Bild des „Maßnahmenstaates“ und von Hitlers nunmehr fast unumschränkter Macht, dass das NS-Regime alle mit dem „Röhm-Putsch“ zusammenhängenden Aktionen im Nachhinein per Gesetz als rechtens erklärte.
Durch das „Gesetz zum Neuaufbau des Reiches“ wurden die Länderparlamente endgültig abgeschafft und deren Regierungen der Reichsregierung unterstellt. Damit war jeglicher Föderalismus beseitigt und das Deutsche Reich zum „Einheitsstaat“ geworden, in dem die NS-Regierung über unbeschränkte Vollmachten verfügte.
Der letzte Schritt zur Diktatur wurde dann mit der Ernennung Hitlers zum „Führer und Reichskanzler" unmittelbar nach dem Tod des greisen Reichpräsidenten von Hindenburg am 2. August 1934 vollzogen. Damit hatte Hitler die uneingeschränkte politische Macht gewonnen. Damit vereinigte Hitler die höchsten Staats-, Regierungs- und Parteiämter in seinen Händen – ein Führerstaat in Reinkultur war geboren. Als dann zudem Tage später die Reichswehr den Treueid auf Hitler leistete, ging auch die bewaffnete Macht in die Hände der Nationalsozialisten über. Diese Machtballung ließ er sich dann nachträglich per Volksabstimmung bestätigen und somit nach außen hin legitimieren.
Die Wirtschaftspolitik war auch 1934 vom Bemühen gekennzeichnet, mittels großer Arbeitsbeschaffungsprogramme die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. In diesem Sinne wurde im März die „Arbeitsschlacht“ proklamiert, in deren Rahmen unter anderem weiterhin Autobahnen und Straßen gebaut werden sollten. Auch die Automobilindustrie erfuhr massive Förderung, wobei diese Maßnahmen nicht nur die Konjunktur ankurbeln und den Arbeitsmarkt entlasten, sondern zugleich eine bessere Infrastruktur schaffen sollten, die perspektivisch militärstrategischen Überlegungen folgte.
Weitere Maßnahmen dienten der fortgeführten Bekämpfung des „Doppelverdienertums“ und der damit angestrebten Ausschaltung verheirateter Frauen aus dem Arbeitsmarkt sowie die Verpflichtung von Schulabgängern zum Arbeitsdienst, Landjahr oder Haushaltsjahr. Nach offiziellen Angaben gelang es auf diese Weise, die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Vorjahr um 43,4 Prozent auf etwa 2,7 Millionen Menschen zu reduzieren.
Zugleich wurde den Unternehmern der der Fortbestand ihres Einflusses zugesagt: „Wer ein Unternehmen führt, muss die Verantwortung tragen“, erklärte Wirtschaftsminister Schmitt. Entsprechend wurden die Unternehmerrechte durch das am 20. Januar in Kraft tretende „Gesetz zur Neuordnung der nationalen Arbeit“ gestärkt, während jegliche Form von Mitbestimmung und damit zugleich die Betriebsräte völlig abgeschafft wurden.