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Ereignisse
1934
Juni

Religionslehrer erörtern Probleme

Die Diözesangruppe Köln des nordwestdeutschen Religionslehrerverbandes machte in Person seines Vorsitzenden Eichner am 11. Juni 1934 das Generalvikariat auf grundsätzliche Probleme in der Betreuung katholischer Schüler durch den ND und hier im Besonderen durch Ordensangehörige aufmerksam. Dem reichlich kompliziert formulierten Schreiben lässt sich im Wesentlichen Folgendes entnehmen:

Die Religionslehrer der höheren Schulen, so hieß es einleitend, würden sich „zur Zeit in gefährlicher Situation“ fühlen, „weil sie für die außerschulische Betreuung der studierenden Jugend ohne Weisungen“ seien. Die Bekanntmachungen der Pfarrgeistlichkeit zum „Recht der katholischen Jugend” könne im schulischen Raum „nicht im ganzen angewandt werden“. Sie würden stattdessen von Ordensgeistlichen genutzt, die außerhalb der höheren Schulen stünden, „um so den Eindruck zu erwecken, als ob für die Erhaltung der bisherigen äußeren Formen des neudeutschen Bundes ein grundsätzlicher Kampf geführt werden müsse“.

Die Religionslehrer hegten ganz offenbar die Befürchtung, dass eine seitens des von Ordensgeistlichen dominierten ND eine Polarisierung in die Schulen getragen werden könnte, durch die der Kirche jene katholischen Schüler verloren gehen würden, die unter dem von den Schulen ausgeübten Druck in die Hitlerjugend eingetreten seien. „Die Unruhe und Bedrängnis der Religionslehrer erklärt sich zum Teil daraus, dass von Außenstehenden, welche keine Verantwortung für die Wahrung der kirchlichen Belange innerhalb des höheren Schulwesens tragen“ würden, nunmehr „in die studierende Schülerschaft hineingearbeitet“ werde. Das führe dazu, dass diese „religiös auseinandergerissen“ und „in antikirchliche Affekte hineingedrängt“ werde. „Das verständliche Verlangen einiger Ordensleute, ihre bisherige Arbeitsform nach Möglichkeit zu retten, dürfte nicht dazu führen, dass ein kleiner Teil der Schülerschaft in bisherigen Bundesformen wesentlich Kirchliches“ sehe, was dann dazu führen könne, dass sie sich unter Leitung der „Ordensleute“ sich in „eine feindliche Haltung gegen den Großteil der Schülerschaft hineindrängen“ lasse, wodurch dann schließlich der großen Mehrheit der Schülerschaft einer Schule eine „kämpferisch-kirchenfeindliche Gesinnung aufgedrängt“ werde.

Die Religionslehrer sahen sich in einer Zwickmühle. „Wenn es gestattet ist, eine Auffassung zu äußeren, so sei hier vorbehaltlich der Zustimmung der kirchlichen Behörde der Meinung Ausdruck gegeben, dass die Religionslehrer zur Zeit die Pflicht haben, zu erwägen, welche Formen seelsorglicher Betreuung der über 75% in die Hitler-Jugend überführten Schülerschaft möglich sind.“ Zugleich müsse aber „elastisch operiert“ werden, „um beim jetzigen Fluss der Dinge nicht Festlegungen auf Formen zu veranlassen, wodurch der kirchlichen Position in der Folge neue Einengungen kommen könnten“. [Keine guten Bedingungen für widerständiges Verhalten!]

Vor diesem Hintergrund äußerten die Religionslehrer massive Kritik am Vorschlag Burscheids, als seinen Nachfolger als Kölner ND-Leiter einen Jesuiten zu berufen: „Herr Studienrat Burscheid hat, ohne mit den übrigen Religionslehrern diesbezüglich vorher Fühlung zu nehmen, vorgeschlagen, einen Ordensmann für den Rest des neudeutschen Bundes im Gau Köln als geistlichen Gauführer behördlich zu bestellen. Dieser Vorschlag verblüfft durch seine Einfachheit. Mit solch primitiver Lösung wird aber nicht nur nichts gewonnen, es wird direkt geschadet, weil die im jetzigen Stadium der Dinge notwendige elastische Behandlung aller einschlägigen Fragen nur belastet wird.“ Die Religionslehrer wollten um jeden Preis verhindern, dass „einzelne Patres sich befugt fühlen könnten, Arbeitsformen als die kirchlichen auszugeben, welche im gegebenen Falle belasten“. Das richtete sich klar gegen jedes jugendbewegte Handeln: „Eine Bestellung des Paters, der einseitig Formen bisheriger Jugendbewegung erhalten will, zum geistlichen Gauführer des Restes des neudeutschen Bundes in Köln, so warnten der Repräsentant der Religionslehrer, könne die zuvor skizzierte Linie inklusive der dabei eingeforderten „Elastizität“ gefährden. „Nach früheren Festlegungen sollte vielmehr die Idee der marianischen Congregationen an den höheren Schulen allmählich wieder mehr gepflegt werden. In dieser Linie liegen Arbeitsmöglichkeiten auch für die heutige Situation, weil die Congregationsidee nicht und niemals auf Formen festgelegt war. Voraussetzung ist, dass nicht wieder Fehler gemacht werden, dass die Congregation das ist, was sie nach den kirchlichen Bestimmungen sein soll: ein Seelsorgesinstrument in der Hand des Bischofs und vom Bischof als Einzelcongregation errichtet, nicht aber von einer Zentrale von Ordensleuten eingerichtet, nicht als Sache eines Verbandes ausgegeben.“ Man sah das Heil also offenbar im völligen Rückzug auf rein seelsorgerische Tätigkeiten: „Eine Erwägung darüber empfiehlt sich, weil die Schwierigkeiten zur Zeit daraus erwachsen, dass der Staat gegen ‚ Verbände‘ ankämpft“. Eine vom Bischof errichtete Einzelkongregation sei dagegen „keine Verbandsangelegenheit“ und daher wohl nicht angreifbar. [Das klang nach Anpassung und Rückzug, aber nicht nach Widerstand!]

Am 18. Juni 1934 fasste das „Conveniat der Religionslehrer an den Kölner Höheren Knabenschulen“ im Rahmen einer Besprechung der „Frage der Neubesetzung der Leitung des Kölner neudeutschen von Hartmann-Gaues“ folgende Entschließung:

„1) Die Lage der neudeutschen Gruppen an den Höheren Schulen ist gefährdet und erfordert ein behutsames Vorgehen in allen organisatorischen Fragen. Wenn auch der Religionslehrer im Sinne seiner seelsorglichen Gesamtaufgabe heute seinen neudeutschen Schülern stets unbeirrt Beratung und Leitung zuteilwerden lassen wird, so erscheint es unter den augenblicklichen Verhältnissen doch als nicht ratsam, dass auch Geschäfte der Gauleitung in der bisher üblichen Form von einem Religionslehrer besorgt werden.

2) Der Plan, diese Gauleitung einem Ordensgeistlichen (P. Vorspel S.J.) zu übertragen, ist aber nicht minder bedenklich. Nachdem bereits in den Mitteilungen des neudeutschen Bundes in letzter Zeit ein Ordensgeistlicher (P. Esch S.J.) als Bundesführer zeichnet, würde durch die Besetzung des Kölner Gauleiterpostens mit einem Mitglied des gleichen Ordens leicht der Eindruck hervorgerufen werden, dass ND eine, nicht mehr dem organischen Seelsorgebereich der Höheren Schule angehörende, ausschließliche Angelegenheit eines bestimmten Ordens wäre. Diese Auffassung könnte unter den obwaltenden schulpolitischen Verhältnissen zu bedenklichen Folgen führen.

3) Es ist zu vermuten, dass die Gestalt des neudeutschen Bundes in nächster Zukunft irgendwelche Umformungen im Sinne der actio catholica erfahren wird. Darum erscheint es ratsam, dass bei der Lösung organisatorischer Fragen keinerlei Bindungen irgendwelcher Art eingegangen werden.

4) Auf Grund dieser Erwägungen erlaubt sich das Conveniat der Religionslehrer an den Kölner Höheren Knabenschulen folgenden Vorschlag zu unterbreiten:

Die Stelle des neudeutschen Gauleiters im von Hartmann-Gau wird bis auf weiteres nicht besetzt. P. Vorspel S.J., der bisher eine emsige Tätigkeit unter den verschiedensten Gruppen Kölns in dankenswerter Weise entfaltet hat, wird, nach Rücksprache mit seinen Oberen und unter Zugrundelegung der zwischen dem P. Visitator S.J. und den Kölner Religionslehrern getroffenen Vereinbarungen [vom 10. Dezember 1931 (!)], beauftragt, die Geschäfte der Gauleitung als ‚Gauleiter i.V.‘ einstweilig zu führen. Zur Beratung in dieser Geschäftsführung stehen dem Herrn Pater der unterzeichnete Vorsitzende des Conveniats [Dr. Störmann, Köln-Mülheim] sowie die sämtlichen Religionslehrer jederzeit zur Verfügung.“

Dem kam das Generalvikariat jedoch nicht nach und beauftragte Pater Vorspel am 22. Juni 1934 mit der Wahrnehmung der ND-Geschäfte auf Gauebene.

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