ND-Informationen für Eltern
Am 12. Mai 1934 richtete die Kölner ND-Führung ein Rundschreiben an Eltern und Mitglieder. Darin hieß es u.a.:
„Das letzte Jahr hat die ganze katholische Jugend Deutschlands, vor allem die Neudeutschen und nicht zuletzt uns hier in Köln vor neue, schwere Aufgaben gestellt: Sich einerseits ganz bereit zu machen für die Mitarbeit am neuen Staat, anderseits die eigene Selbständigkeit zu wahren. Wir wollen das neue Deutschland, wir wissen, dass es nur gebaut werden kann auf starken, christlichen Menschen. Die wollen wir schaffen helfen in unserm Bund. Getrennt marschieren wir, aber ein Ziel eint uns mit den ändern: Deutschland! Unsern Weg zu diesem Ziel, die Lebensgestaltung in Christus, können und werden wir nie aufgeben. Wir bleiben treu der Jahresparole:
Alles für Deutschland!
Deutschland für Christus!
Dementsprechend ist in unsern Gruppen gearbeitet worden, und je mehr die äußere Betätigungsmöglichkeit zurücktrat, umso eifriger wurde die innere Schulung zum ganzen, katholischen, deutschen Jungen gepflegt. Trotz der mannigfachen Schwierigkeiten kann unser Gau auf ein auch nach außen hin erfolgreiches Jahr zurückschauen. Wir erinnern nur an einige Daten: Marienfeier in der Kupfergasse, Pfingstlager Plätzmühle, Gaulager auf Schloss Raesfeld, Albertusfeier, Ritterweihe in St. Aposteln, Passionsspiel für das Winterhilfswerk im Capitol. Und dann sind wohl noch nie so viel gut gelungene Elternabende veranstaltet worden, wie im letzten Jahr. So hat sich auch die Zahl unserer Jungen verhältnismäßig gut gehalten: Wir zählten vor einem Jahr etwa 950 und heute etwas über 700. Dank den Jungen für diese Treue und den Eltern für ihr opferbereites Verständnis!
Dank gebührt hier vor allem der Gauleitung. Herr St.R. Burscheid sah sich gezwungen, um seine Entlastung zu bitten, da seine Stellung als Religionslehrer ihm die weitere Gauarbeit unmöglich machte. Wir danken ihm herzlich für alle Mühe und Sorge, die er dem Gau in den letzten Jahren gewidmet hat. Auch Hans Marqua gebührt unser Dank, der jetzt vor dem Abitur die Gauarbeit abgeben muss. Beiden ein frohes Heil und Gott vergelt's!
Frohen Mutes gehen wir wieder an die Arbeit, trotz allem! Gerade in den letzten Tagen hat ein Sturm auf Jungen und Eltern eingesetzt, indem nachgeordnete Stellen durch Druck und Drohung zum Verlassen des Bundes drängen. Wir wissen, welche Opfer das Verbleiben im Bund heute von Eltern wie Jungen fordert. Werte Eltern, lassen Sie sich da an großmütiger Opferbereitschaft von Ihren tapferen Jungen nicht übertreffen! Wir halten uns als Katholiken an das Wort des Heiligen Vaters und der Bischöfe und hoffen, dass endlich der Abschluss der Verhandlungen, die augenblicklich noch in Berlin zwischen den Vertretern der Reichsregierung und den Bischöfen über Einzelfragen geführt werden, bald die gewünschte Klarheit und Befriedung bringt.
Inzwischen mag es dienlich sein, einige Bestimmungen und Erklärungen, die im letzten Jahre betreffs der Jugendfrage erfolgt sind, genau zu kennen. Wir geben sie im Auszug auf einem eigenen Beiblatt. (…)
In den Herbstferien wird bei Merzig an der Saar ein großes Bundeszeltlager gehalten werden. Wir wollen auch dadurch mithelfen, der deutschen Sache an der Westgrenze zum Sieg zu verhelfen. (…)
Lassen Sie, werte Eltern, Ihre Jungen doch vor allem teilnehmen an den religiösen Schulungstagen und den Knappenschulen, die in den Pfingstferien stattfinden. Wir halten uns genau an die augenblicklich noch bestehenden Polizeiverordnungen, sodass Schwierigkeiten vorgebeugt ist.“
Im Beiblatt „Bestimmungen und Erklärungen zur Jugendfrage“ sind aufgeführt:
„1. Beschluss des deutschen Episkopates vom 31. Mai 1933(Fuldaer Bischofskonferenz): Eine Staatsauffassung, nach der die gesamte Jugend ausschließlich vom Staat erfasst und erzogen werden soll, innerhalb und außerhalb der Schule, in interkonfessioneller Gemeinschaft und eigener weltanschaulicher Prägung, lehnt die Kirche, als mit der kirchlichen Lehre unvereinbar ab.
2. Artikel 3i des Reichskonkordates: Diejenigen katholischen Organisationen und Verbände, die ausschließlich religiösen, rein kulturellen und karitativen Zwecken dienen, und als solche der kirchlichen Behörde unterstellt sind, werden in ihren Einrichtungen und in ihrer Tätigkeit geschützt. Insoweit das Reich und die Länder sportliche oder andere Jugendorganisationen betreuen, wird Sorge getragen werden, dass deren Mitglieder die Ausübung ihrer kirchlichen Verpflichtungen an Sonn- und Feiertagen regelmäßig ermöglicht wird und zu nichts veranlasst werden, was mit religiösen oder sittlichen Überzeugungen nicht vereinbar wäre.
3. Auslegungsgrundsätze, die Ministerialdirektor Dr. Buttmann am 31. Juli 33 an Bischof Staatsrat Dr. Berning mit dem hinzugefügten sandte: Die Auslegungsgrundsätze zu Artikel 31 habe ich inzwischen in der in Rom endgültig vereinbarten Form veröffentlicht. Ich habe die HJ ersuchen lassen, bis zur .endgültigen Veröffentlichung der Liste (der in concreto in Artikel 31 gemeinten Verbände) sich jeder unfreundlichen Handlung zu enthalten. Die Reichsregierung geht bei der Anwendung des Art. 31 von folgenden Gesichtspunkten aus: Die kath. Organisationen und Verbände, die im Absatz 1 aufgeführt sind, sollen ihr Eigenleben völlig in sich führen können. Die Mitglieder der kath. Organisationen dürfen irgendeinen rechtlichen Nachteil in Schule und Staat aus ihrer Zugehörigkeit nicht erfahren.
4. Reichsjugendführer im Aprilheft 1933 „Das Junge Deutschland“ anlässlich der Übernahme der Führung des Reichsausschusses der deutschen Jugendverbände: Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass das Eigenleben der Verbände unangetastet bleibt, dass ihnen in freiem Wettbewerb der Kräfte der Spielraum gewährleistet wird, dessen sie zu ihrer Entfaltung bedürfen.
5. Richtlinien des Reichsinnenministers an den Reichsjugendführer vom 27.7.33: Bei den mannigfaltigen Aufgaben, die sich der deutschen Jugendarbeit darbieten, soll die Selbständigkeit der einzelnen Verbände nicht angetastet werden. Der Jugendführer des Reiches kann zur Förderung seiner Aufgaben an staatliche Organe herantreten und ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Zu irgendwelchen Zwangseingriffen ist er nicht befugt. Soweit nach seiner Auffassung staatliche Eingriffe gegenüber Jugendorganisationen notwendig erscheinen, hat er Reichsminister des Innern Bericht zu erstatten.
6. Der preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung am 28. Juli 33: Unberufene, Einzelpersonen wie Verbände, greifen immer wieder in den Staatsapparat, insbesondere in die Schul- und Hochschulverwaltung ein und maßen sich staatliche und kommunale Befugnisse an. Alle Eingriffe Nichtberufener, in den Staatsapparat sind daher als gegen die nationale Erhebung und Regierung gerichtet zu betrachten. Sie dürfen und können unter keinen Umständen geduldet werden. Sofern solche Eingriffe im Bereich der dem Kultusministerium unterstellten Verwaltungen verkommen, ist ihnen mit allem Nachdruck entgegenzutreten.“