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Ereignisse
1943
Februar

Handgreiflichkeiten auf dem Oettingplatz

Der HJ-Standortführer Bruno H. trifft am Essener Oettingplatz „mehrere Burschen", unter ihnen Jacob und Hans V., „in Begleitung junger Mädchen". Sie hätten gesungen und eine aus Lederhose und weißen Strümpfen bestehende „Einheitskluft" getragen, so zeigt der HJ-Führer umgehend bei der örtlichen Polizeiwache an. Als er versucht habe, die Namen festzustellen, seien die Jugendlichen weggelaufen.

Einige Tage später trifft der HJ-Führer auf der Adolf-Hitler-Straße erneut auf die Gruppe. Als Delikt wird seitens des hierbei ebenfalls anwesenden HJ-Jungstammführers Heinz St. nunmehr vor der Gestapo angeführt, die Jugendlichen hätten HJ-Lieder zum Besten gegeben, „die aber nicht ordentlich gesungen wurden".

Hierauf wird Bruno H. tätig, indem er eine Gitarre sicher stellt, die von den Jugendlichen jedoch umgehend und nachdrücklich zurück gefordert wird. Es kommt zu Handgreiflichkeiten, deren Darstellung im Gestapo-Verhör naturgemäß konträr ausfällt. Hans V. beschuldigt den HJ-Standortführer, der während der Kontrolle in SS-Uniform aufgetreten sein soll: „Er bedrohte mich und wollte mich mit dem Instrument erschlagen. Hierauf habe ich die Gitarre erfasst und wollte sie ihm entwenden. Hierbei drohte er mit Schiessen. Bei dem entstandenen Handgemenge zog der SS-Mann einen Gegenstand aus der Tasche und schlug mich damit an die linke Schläfe. Hierauf habe ich den SS-Mann auf die Erde geworfen und ihm das Instrument abgenommen."

Interessant sind in diesem Zusammenhang insbesondere die 1925 und 1926 geborenen und in der Königstraße wohnenden Brüder Jakob und Hans V. Beide haben die Volksschule absolviert, und beide absolvieren zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Handwerkerlehre. Weitaus interessanter ist, dass beide seit ihrem zehnten Lebensjahr zunächst dem Jungvolk und danach der HJ angehören, wo sie Mitglied des HJ-Streifendienstes werden. Während der jüngere Hans dieser HJ-Einheit zum Zeitpunkt der Vorladung noch angehört, war Jakob von Dezember 1941 bis Oktober 1942 aktiv. Seit Dezember 1942, so muss er eingestehen, gehe er auch nicht mehr zum regulären HJ-Dienst, „weil ich jeden Tag mit meiner Einberufung rechnete".

Die Gestapo-Beamten sind angesichts dieser Konstellation in der Beurteilung des Falles offenbar eher unsicher. Jedenfalls wird der zunächst erhobene Vorwurf der „bündischen Betätigung" schnell fallen gelassen und lediglich wegen Körperverletzung ermittelt, da HJ-Standortführer H. eine entsprechende Strafanzeige stellt. Der Fall wird an die hierfür zuständige Staatsanwaltschaft übergeben. Da die Akte hiermit endet, ist anzunehmen, dass auch dieser Vorwurf nicht weiter verfolgt und das Verfahren eingestellt wird.

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