Der Sicherheitsdienst der SS berichtet
In einer Anlage zu den „Meldungen aus dem Reich“ (Nr. 312) heißt es am 1. April 1943 u.a.:
„Erfolge der Kirche in der Jugendbeeinflussung.
I. Die gesteigerte Jugendunterweisung durch den Klerus.
Zahlreichen Meldungen zufolge verstehe es die Kirche, nicht nur durch die Einrichtung neuartiger zusätzlicher Unterweisungsstunden für die Schüler der Volks-, Haupt- und höheren Schulen eine gegenüber früher weitaus größere Zahl der Jugendlichen zu erfassen, sondern auch durch die Erweiterung der Kommunion- und Konfirmandenstunden, des Beicht- und Firmungsunterrichts, den Ausbau der Messdienerschulung und die Einführung besonderer Bibelstunden und Arbeitsgemeinschaften für Knaben und Mädchen, die Einschränkung des fachlichen Konfessionsunterrichts auszugleichen. Die Erfolge der christlichen Jugenderziehung seien jedoch nicht allein auf die große Zahl der verschieden gestalteten konfessionellen Unterweisungen zurückzuführen, sondern vor allem auf jene zahllosen Einrichtungen der Kirchen, die dem jugendlichen Sinn und Betätigungsdrang entgegenkommen wie z. B. die verschiedenen Jugendfeiern, die unterhaltenden Lese- und Musikabende, Bastelstunden, Filmvorführungen, Laienspiele und den praktischen Einsatz im Pfarr- und Caritasdienst.
Nach außen hin würden sich diese Bemühungen der Kirchen in einem verstärkten Besuch aller konfessionellen Einrichtungen, aber auch in einer Versteifung in der Haltung zur Hitlerjugend bemerkbar machen. Die bedenklichste Auswirkung der konfessionellen Jugenderziehung bedeute aber der durch die Gegensätzlichkeit der verschiedenen Erziehungsfaktoren hervorgerufene tiefe seelische Zwiespalt, aus dem sich ein Teil der Jugendlichen in der Form löse, dass sie zu fanatischen Anhängern des christlichen Glaubens werden.
In zweiter Linie würden die Erfolge der konfessionellen Jugenderziehung auf die kriegsbedingte geringe schulische Erfassung und die beschränkten Möglichkeiten einer nationalsozialistischen weltanschaulichen Unterweisung und Führung zurückgeführt. Zudem kämen der Kirche in der Verfolgung ihrer Ziele die kriegsbedingten Umstände, die größere Aufgeschlossenheit für alle religiösen Fragen und die Einberufung von Lehrern und HJ.-Führern zugute.
1. Konfessionsunterricht innerhalb der Schule.
Welche Bedeutung die Kirchen auch heute noch dem schulischen Konfessionsunterricht beimessen, gehe aus den zahlreichen Eingaben an die Reichsregierung und an Schulbehörden, aus den Ausführungen in Predigten und Hirtenbriefen hervor, in denen sie versuchen, trotz der kriegsbedingten Unterrichtsschwierigkeiten ihre Rechte zur Erteilung dieses Unterrichts aufrecht zu erhalten und zu verteidigen.
‚Die katholischen Eltern, und die katholische Kirche haben das natürliche und göttliche Recht, ihre Kinder o nach den Grundsätzen des christlichen Glaubens und Sittengesetzes und nach den Forderungen ihres eigenen Gewissens religiös zu erziehen. Den christlichen Kirchen ist durch Konkordate ihr Einfluss auf Schule und Erziehung ausdrücklich’ zugesichert. Tatsächlich aber werden die Rechte der Eltern und der Kirche immer mehr eingeschränkt und unwirksam gemacht.’ (Aus der >Denkschrift< des Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz an die Reichsregierung.)
‚Wenn die Geistlichkeit heute auch bemüht ist, Ersatz für den eingeschränkten Konfessionsunterricht in den Schulen zu schaffen, versucht sie andererseits mit der gleichen Zähigkeit, die Erteilung des fachlichen Unterrichts in den Schulen aufrecht zu erhalten.
Auch in den Hirtenbriefen wird gegen die Zurückhaltung des Konfessionsunterrichts Stellung genommen, und ebenso werden die Eltern bei Hausbesuchen, unter Hinweis auf die schlechte sittlich-moralische Haltung der Jugend, aufgefordert, sich für die Erhaltung des fachlichen Konfessionsunterrichts einzusetzen, was einmal in Beschwerden an die Schulaufsichtsämter, zum anderen in einer erheblichen Beunruhigung der Elternschaft seinen Ausdruck findet.’ (Breslau, ähnlich: Aachen, Innsbruck, Karlsruhe, München).
2. Einführung der Seelsorge- und Glaubensstunden.
Da jedoch der große Mangel an Lehrkräften und die kriegsbedingten Unterrichtsschwierigkeiten zu einer immer größeren Einschränkung, teilweise sogar zur Aufhebung des schulplanmäßigen Konfessionsunterrichts führten, griffen die Kirchen in fast allen Gemeinden zu einer zusätzlichen Unterweisung in der Form von ‚ Seelsorge-und Glaubensstunden’.
Diese Tatsache veranlasste die Fuldaer Bischofskonferenz im vergangenen Jahre, sich besonders mit den Aufgaben der Jugendseelsorge zu beschäftigen und Richtlinien für ihre Durchführung auszuarbeiten.
Nach den Anordnungen der Fuldaer Bischofskonferenz umfasst die Aufgabe der Jugendseelsorge und damit der konfessionellen Jugenderziehung nicht nur die Heimatseelsorge, sondern auch die Feldseelsorge, soweit die Betreuung der jugendlichen Verwundeten, Urlauber und Heimkehrer in Frage kommt. Der Durchführung dieser Aufgaben dienen die Kinderseelsorgestunde, die wöchentliche Jugendseelsorgestunde und die Glaubensstunde für die studierende Jugend. Sie werden ergänzt durch religiöse Wochen- und Einkehrtage.
Unerlässlich für eine erfolgreiche religiöse Erziehung sei auch die Bildung eines Diakonats, d. h. die religiöse Vertiefung und Vorbereitung einer, wenn auch kleinen Anzahl geeigneter Jugendlicher (Kemscharen) in jeder Pfarrgemeinde für die apostolischen Aufgaben. Es sei ferner wesentlich, diese führenden Jugendlichen für die einzelnen Aufgaben zu schulen, durch den praktischen Einsatz im liturgischen Dienst (Messdienererziehung) und im Caritasdienst, vielleicht auch in der Hauskatechese.
Um die religiöse Unterweisung der Jugend recht fruchtbar zu gestalten, sollen ferner in allen Diözesen Anweisungen über den zu behandelnden Stoff und die methodische Behandlung der Kinderseelsorgestunden herausgegeben, ihre Durchführung in den einzelnen Dekanaten durch einen bischöflichen Visitator überwacht und in jedem Dekanat eine Arbeitsgemeinschaft der Geistlichen gebildet werden, die in gemeinsamen Besprechungen unter Beiziehung der Laienkatechetinnen die methodischen Fragen und Erfahrungen auf dem Gebiete der Kinderseelsorge behandeln.’
Wie aus den Meldungen hervorgeht, seien auf Grund dieser Anordnungen von den einzelnen Bischöfen bereits einheitliche Weisungen und Richtlinien für die Jugendseelsorgearbeit und in den einzelnen Gemeinden diese zusätzlichen Unterweisungsstunden, vielfach mit voller Übereinstimmung der Eltern, mit Erfolg eingeführt worden.
‚Entsprechend den bischöflichen Weisungen werden in immer mehr Orten Seelsorgestunden eingerichtet, in denen der Geistliche die Jugendlichen, gewöhnlich nach Jahrgängen getrennt, zusammenfasst. Der Besuch dieser kirchlichen Unterweisungen wird von den Eltern in den meisten Fällen freiwillig unterstützt. Wenn die Kinder öfters fehlen, werden die Eltern durch Rundschreiben entsprechend benachrichtigt und darauf hingewiesen, dass bei weiteren Versäumnissen die Schüler nicht zur Beichte und Erstkommunion bzw. Konfirmation zugelassen werden, eine Drohung, die besonders auf dem Lande ihre Wirkung nicht verfehlt.’(Linz, ähnlich: Graz, Hamburg, Klagenfurt),
Besondere Beachtung werde auch der Aufgabenstellung und Gestaltung dieser religiösen Erbauungsstunden geschenkt, in denen bewusst von jedem schulmäßigen Unterricht abgesehen werde.
Die religiösen Erbauungsstunden müssen so anziehend und fruchtbringend als möglich gestaltet werden. Die großen heiligen Gestalten aus unserem Volke müssen herausgezogen werden.
Ebenso ist der Gebrauch von Liedern empfehlenswert, da ein einmal gelernter Liedertext religiösen Inhalts nicht so leicht vergessen wird. In religiösen Feierstunden soll den Kindern auch Gelegenheit geboten werden, die in den Erbauungsstunden gelernten Lieder den Erwachsenen vorzutragen. Das gleiche gilt für die Pflege des religiösen Brauchtums. Religiöses Brauchtum hält sich lange im Herzen der Menschen.
Auf die Verwendung von Anschauungsmitteln darf auch in der Erbauungsstunde nicht verzichtet werden. Die Kinder sind durch Kino und dergleichen allzuviel auf das >Schauen< eingestellt. Filme, Wandbilder, ein Projektionsapparat, selbst Skizzen und Zeichnungen auf einfachem Papier dienen der Vertiefung und Erklärung des gesprochenen Wortes.
Die religiöse Wahrheit einer jeden Erbauungsstunde muss endlich klar herausgearbeitet werden. Ein Merksatz am Schluss der Stunde, der bei den Kleinen in Gedichtform gefasst wird, muss die Kinder in den Alltag hinaus begleiten.’ (Auszug aus den bischöflichen Richtlinien) (Graz).
Neben der besonderen methodischen Ausgestaltung werde der gute Besuch dieser Seelsorgestunden jedoch in erster Linie auf die persönliche Einwirkung des Geistlichen auf die Familie und nicht zuletzt auf die Ausübung eines Gewissenszwanges auf Eltern und Kinder zurückgeführt.
‚Die Erbauungsstunden werden nicht nur lebendig und zeitnahe gestaltet, sondern auch die Eltern und Lehrherren von Geistlichen oder Laienhelfern persönlich aufgesucht und brieflich oder in der Kirche auf ihre Pflichten gegenüber den Jugendlichen und sich selbst - die spätere Seligkeit der Eltern und ihrer Kinder hinge von der Erfüllung dieser kirchlichen Forderung ab - hingewiesen. Wohl die meisten Eltern fügen sich diesen Anordnungen und zwingen ihre Kinder oft mit äußerster Strenge zum Besuch dieser Erbauungsstunden. Wenn daher kurz vor dem Kriege sich kaum 1/4 der Kinder an den Seelsorgestunden beteiligten, so sind es heute mehr als 3/4 der Schüler, die diese Unterweisungsstunden besuchen. Sogar HJ.-Führer und -Führerinnen haben deswegen nicht selten mit ihren Eltern Auseinandersetzungen und können vielfach die letzten Konsequenzen aus ihrer inneren Einstellung nicht ziehen.’ (Bayreuth, ähnlich: Graz).
Mancherorts würden die Kinderseelsorgestunden aber auch in der den Erwachsenen und Kindern mehr zusagenden Form des Kindergartens durchgeführt.
‚In das Gebiet der Kinderseelsorge gehört auch die >Offene Tür<, die wir an 5 Wochennachmittagen in unserem Pfarrheim unterhalten. Es kommen gegen 40 Kinder vom 1. bis 6. Schuljahr. Zuerst werden die Schulaufgaben gemacht. In der übrigen Zeit suchen wir neben dem Spiel an jedem Nachmittag ein ernstes Ziel zu erreichen (religiöse Unterweisung) und zwar in Gruppen nach Jahrgängen geordnet. An einem Nachmittag üben wir den Festen des Kirchenjahres entsprechende Lieder ein, an anderen Tagen unterhalten wir uns über den Tagesheiligen, kirchliche Feste, Katechismusfragen, Abschnitte der biblischen Geschichte. Es ist erfreulich, von den Eltern zu hören, wie die Kinder Anregungen, die wir über religiöses Brauchtum geben, aufnahmen und zu Hause in die Tat umzusetzen versuchen.’ (Äußerungen eines katholischen Geistlichen) (Frankfurt/Main).
3. Glaubensstunden für Schüler und Schülerinnen höherer Lehranstalten.
Neben den Seelsorgestunden wurden, entsprechend den Richtlinien der Fuldaer Bischofskonferenz, auch sogenannte ‚Glaubensstunden’ für die weibliche und männliche Jugend, vor allem für die Schüler und Schülerinnen höherer Lehranstalten anstelle des beseitigten Konfessionsunterrichtes eingeführt.
‚Wo es die Umstände und die Kräfte der Seelsorge erlauben, sollen regelmäßig wöchentlich oder 14-tägig Glaubensstunden, vor allem für höhere Schüler, aber auch für werktätige Jugendliche, gehalten werden. Sie sollen sich tunlichst im Rahmen der in der Planung angegebenen Themen halten. Sie bieten Gelegenheit, die angegebenen Stoffe in der wünschenswerten Gründlichkeit zu behandeln. Auch empfiehlt es sich, wenigstens einmal im Jahr einen Glaubenstag zu halten, an dem in mehreren zusammenhängenden Vorträgen, in ähnlicher Weise wie bei den Glaubensstunden, religiöse Vertiefung wissens-, willens- und gemütsmäßig angestrebt wird.’ (Auszug aus den bischöflichen Richtlinien) (Linz).
Die Einführung der ‚Glaubensstunden’, die oft von besonderen Fachkräften erteilt werden, seien der Kirche durch die kriegsbedingten Umstände, vor allem aber durch die Haltung der Eltern in der Frage der sittlich-religiösen Erziehung der Jugend wesentlich erleichtert worden.
‚Die Glaubensstunden werden ebenso wie die Seelsorgestunden nach besonderen, für die gesamte Jugendarbeit maßgebenden einheitlichen Richtlinien durch besonders geeignete Geistliche erteilt. Teilweise werden auch Fachkräfte, Professoren usw. zu entsprechenden Vorträgen herangezogen. Die Bedingungen für eine Inangriffnahme der konfessionellen Jugenderziehung auf dieser Grundlage sind für die Kirche heute besonders günstig, da die meisten jüngeren, nationalsozialistisch ausgerichteten Lehrer und die erfahrensten HJ.-Führer im Wehrdienst stehen, so dass es dem Geistlichen verhältnismäßig leicht fällt, die Jugendlichen, aber auch die allein stehenden Mütter für diesen Gedanken der Glaubensstunden zu gewinnen. Dem Großteil der Eltern sind diese kirchlichen Unterweisungen zudem durchaus willkommen, wie immer wieder aus Äußerungen über die Notwendigkeit einer sittlich-religiösen Erziehung, besonders der älteren Jugendlichen, hervorgeht.’ (Dortmund, ähnlich: Bayreuth).
Wie den Richtlinien entnommen werden könne, verfolge die Kirche mit den Glaubensstunden jedoch nicht nur das Ziel, einen Ersatz für die beseitigten Konfessionsstunden zu bieten, sondern mit Hilfe dieser Stunden, die eine besondere Anziehungskraft auf die reifere Jugend auszuüben vermöchten, eine im christlichen Sinne weltanschaulich besonders gefestigte Elite heranzuziehen.
‚Der Klerus hat es verstanden, den geistigen Gehalt der Glaubensstunden nicht nur ansprechend zu gestalten, sondern auch zu vertiefen, um auf diese Weise wertvolle Kräfte der Jugend an die christliche Lehre zu binden. Der Kirche kommt es hierbei weniger auf die Erfassung möglichst vieler Jugendlicher, als vielmehr um die Heranbildung einer innerlich gefestigten, mit dem notwendigen weltanschaulichen Rüstzeug versehenen Elite an, die in der Lage ist, den christlichen Standpunkt wirkungsvoll zu vertreten und in die Masse der Bevölkerung zu tragen.
Gerade die vornehmlich geistige (weltanschauliche) Ausrichtung der Glaubensstunden bildet einen besonderen Anziehungspunkt für viele geistig aufgeschlossene junge Menschen, die durch den vorwiegend militärischen Charakter tragenden HJ.-Dienst nicht voll ausgefüllt sind bzw. eine entsprechende religiös-weltanschauliche Ausrichtung der Schule vermissen. Dazu kommt, dass die überragende geistige Überlegenheit des Jugendseelsorgers in Verbindung mit der entgegenkommenden und exakten Weise, mit der er auf Einwände einzugehen pflegt, ihm eine Autorität sichert, die ihm eine Führung seiner Gruppe auf rein geistiger Grundlage gestattet.’ (Linz).
Diese Auffassung finde ihre Bestätigung in den Bemühungen der bischöflichen Ordinariate um Zusammenstellung und Herausgabe besonders aktuellen Schulungsmaterials, sogenannter ‚Stundenbilder’, in denen methodische Anweisungen zur Widerlegung aller im Widerspruch mit der christlichen Lehre stehenden Thesen gegeben werden, und in der Feststellung, dass in diesen ‚Glaubensstunden’ bevorzugt antikonfessionelles Propagandamaterial, weltanschauliche Fragen und gegen die katholische Kirche gerichtete Lektüre, z. B. ‚Der Pfaffenspiegel’, Rosenbergs ‚Mythus des 20. Jahrhunderts’, besprochen werde, eine Tatsache, die nicht ohne Folge auf die weltanschauliche Haltung der reiferen Jugend bleiben könne.
‚Die Richtlinien für die Glaubensstunden, die hauptsächlich für Schüler der Oberstufe höherer Schulen und ähnlich aufnahmefähige reifere Jugendliche gelten, werden als >amtliches Material für die Glaubensstunden< unter der Bezeichnung >Stundenbilder< von den bischöflichen Ordinariaten herausgegeben. Auswahl der Themen und Anordnung des Stoffes vermitteln den Eindruck eines psychologisch und propagandistisch gut durchdachten Programms, das eine eingehende und zeitnahe Veranschaulichung der geistigen Grundlagen des Christentums gewährleisten soll.’ (Linz).
‚Die Geistlichkeit versteht es ausgezeichnet, sich das Interesse der Jugend an den Glaubensstunden zu sichern. Der moderne Jugendseelsorger geht auf alle Fragen der Jugend ein und ist bemüht, sein Vertrautsein mit allen weltlichen Problemen zu zeigen. Er bespricht mit allen Jugendlichen weltanschauliche Fragen aller Art. Es werden Definitionen von Rasse, Volk und Staat gegeben, Alfred Rosenbergs >Mythus< wird widerlegt, Klassiker und andere Werke großer Deutscher werden gelesen und besprochen. Dabei wendet man sich mit Vorliebe an solche Jugendliche, die mit drängenden Fragen über die letzten Dinge oder sonstige weltanschauliche, auch sittliche (sexuelle) Probleme nirgends eine beruhigende Antwort erhielten. Diese sind dann in kurzer Zeit der Kirche verfallen.’
4. Freiwillige Arbeitsgemeinschaften - religiöse Arbeits- und Aussprachekreise. Gleichzeitig habe die katholische Kirche zur Ergänzung der Glaubensstunden in allen Orten, in denen sich höhere Schulen befinden - verschiedentlich aber auch auf dem Lande - konfessionelle Arbeitsgemeinschaften, sogenannte ‚Religiöse Arbeits- und Aussprachekreise’, zwecks religiöser Weiterbildung der Jugend der Oberschulen eingerichtet.
‚Auf Anordnung des Erzbischofs von Paderborn wurden neben den Glaubensstunden besonders religiöse Arbeits- und Aussprachekreise >zur religiösen Weiterbildung der katholischen Jugend der beiden Oberschulen < und zwar getrennt für Knaben und Mädchen, für die Schüler der einzelnen Klassen mit je einer Stunde wöchentlich eingerichtet. Er hofft, dass sämtliche Schüler, die durch besondere Schreiben der einzelnen Geistlichen unterrichtet wurden, von dieser Gelegenheit, sich auch in religiöser Beziehung weiterzubilden, gerne Gebrauch machen werden.’ (Dortmund) ‚Unter den Schülern der hiesigen höheren Lehranstalten werden laufend Einladungen zu konfessionellen ‚Arbeitsgemeinschaften’ verteilt, die wöchentlich einmal tagen. Abgesehen von der unerwünschten weltanschaulich stärkeren Beeinflussung ist auch die weitere Inanspruchnahme der jetzt schon durch Schule, HJ.-Dienst und sonstigen Kriegseinsatz sehr stark belasteten Jugendlichen unerwünscht.’ (Braunschweig).
‚Zum >Arbeitskreist kommen nicht nur Jungmädchen, sondern auch die Jungmänner wie überall auf dem Dorf. Viel Religiöses wird an diesen wöchentlichen Treffen nicht besprochen. Es wird sehr viel gesungen, Feste vorbereitet, aber auch andere schöne Dinge erklärt, wie das Ostereiermalen oder die Häuserweihe u. a.’ (Frankfurt/Main).
Auch die evangelische Kirche habe sogenannte ‚Arbeitsgemeinschaften für Religionskunde’ für die Schüler und Schülerinnen der höheren Lehranstalten gebildet. Sie sollen neben den ‚Glaubensstunden’ den in den Klassen 5-8 in den höheren Schulen in Fortfall gekommenen Konfessionsunterricht ersetzen, ‚da allgemein die Schüler dieser Anstalten darüber klagen würden, dass in der Schule und innerhalb des Hitlerjugenddienstes keine geistige Anregung auf diesem Gebiete geboten würde.’
‚Durch den Wegfall des Religionsunterrichts in den Oberklassen der Oberschulen geht zweifellos viel verloren. Unsere heranreifende Jugend ist in diesen Lebensjahren vielfach in besonderer Weise aufgeschlossen für die großen und letzten Fragen auch des inneren Lebens.
Da nunmehr auf diesem wichtigen und im letzten Grunde entscheidenden Gebiet die Initiative der kirchlichen Unterweisung überlassen ist, hat das Landeskirchenamt für die Oberschule die Einrichtung einer >Arbeitsgemeinschaft für Religionskunde < angeregt. Die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft ist völlig freiwillig.’ (Aus einem Rundschreiben an die Gemeindeglieder.) (Frankfurt/Main).
Für die Tendenz des Unterrichts in diesen freiwilligen Arbeitsgemeinschaften seien Themen wie: ‚Die Christianisierung der Deutschen’, ‚Die Religionskriege’, ‚Der Christ und der Krieg’, ‚Jesus und die Juden’, ‚Sakrale und profane Musik’ u. a. und der Wortlaut eines Rundschreibens als besonders kennzeichnend angeführt:
‚Es erscheint wichtig, eine grundlegende Kenntnis der Bibel und gewisser Probleme zu besitzen, um bei weltanschaulichen Auseinandersetzungen als überzeugter Protestant auftreten zu können. Aus diesem Grunde steht in den freiwilligen Arbeitsgemeinschaften die Bibelarbeit an erster Stelle, die dann in das Wesen der Kirche und ihre Geschichte überzuleiten hat.’ (Rundschreiben an die Gemeindeglieder) (Karlsruhe).
Auch für die aus der Volksschule entlassenen Schüler und Schülerinnen seien bereits verschiedentlich ähnliche Einrichtungen, ‚Religiöse Zirkel’ oder ‚Schulungsnachmittage’, geschaffen worden.
‚Für die schulentlassene Jugend und die Schüler und Schülerinnen, die an Ostern aus der Schule entlassen werden, hat die katholische Kirche - ebenso wie die evangelische Kirche - besondere religiöse Vorträge und Schulungsnachmittage oder -abende angesetzt. Die Vorträge werden gewöhnlich von Patres gehalten. Daneben werden Bücher gelesen oder innerhalb der weiblichen Jugend, für die ähnliche >Zirkel< bestehen, auch genäht und Handarbeiten gemacht. Sehr oft sind diese religiösen Vorträge und Schulungsnachmittage auch der Abschluss von Ausflügen und Treffen der evangelischen oder katholischen Jugend. Sie sind immer sehr gut besucht, da sie unterhaltend gestaltet werden, z. B. durch Teilnahme einer Gitarre-, Mandoline-, Harmonika- oder Blockflötengruppe und anschließendes gemeinsames Kaffeetrinken oder gemeinsames Singen mit den Jugendlichen der besuchten Gemeinde.’ (Düsseldorf).
5. Freiwillige Zusammenkünfte Jugendlicher in Bibelstunden.
Parallel zu den Arbeitsgemeinschaften für die Schüler der höheren Lehranstalten habe die evangelische Kirche außerdem in einzelnen Gemeinden zusätzliche Bibelstunden oder Bibelabende eingeführt, die unter der Leitung eines Jugendpfarrers für die konfessionelle Weiterbildung der übrigen Schülerschaft sorgen. Die Unterweisung stütze sich hierbei grundsätzlich auf die Bibel, verzichte also bewusst auf eine wissenschaftliche Belehrung. Dafür würden die Stunden umsomehr unterhaltend und vor allem durch Verwendung von Lichtbildern besonders anziehend gestaltet.
‚Nach den hier vorliegenden Berichten versammelt der Landesjugendpfarrer regelmäßig eine Gruppe Jugendliche um sich, mit denen er in freien Zusammenkünften sogenannte Bibelstunden abhält, Lieder singt und betet. Auch BDM.-Führerinnen finden sich zu diesen Zusammenkünften ein. Welchen Erfolg diese Jugendarbeit bereits erbrachte, geht aus Äußerungen einzelner Mädel hervor, die sich besonders zu diesen Stunden hingezogen fühlen und behaupten, dass sie hier auf alle Fragen religiöser wie weltanschaulicher Art Auskunft erhielten, die ihnen sonst nirgends zuteilwerde. Dieses Wissen würde es ihnen ermöglichen, auch im Leben leichter bestehen zu können. Der Erfolg dieser Bibelabende wird hauptsächlich den häufig mit ihnen verbundenen Lichtbildervorträgen zugeschoben.’ (Breslau).
6. Schulung der Messdienerschaften.
Im Rahmen der christlichen Jugenderziehung hat die katholische Kirche auch eine besondere Schulung der Messdiener angeordnet. Ihr Bestreben gehe hierbei dahin, soweit möglich, nicht nur viele Knaben wenigstens eine Zeit lang zu diesem ‚Ehrendienst’ heranzuziehen, sondern ihnen auch bei dieser Gelegenheit einen besonderen Unterricht angedeihen zu lassen und sie damit für die kirchliche Agitation zu gewinnen. Der Erfolg dieser Werbung mache sich, nach den Angaben der Berichte, vor allem in stark erweiterten Messdienergruppen (früher 6-8, jetzt 30-40 Ministranten in einer Pfarrgemeinde) und gleichzeitig in einer prunkvolleren Ausgestaltung der kirchlichen Feiern bemerkbar. Welche Ziele die katholische Kirche mit dieser Jugendarbeit verfolgt und welche Momente für die Beteiligung der Jugend an diesem Kirchendienst maßgebend sind, geht aus folgenden Berichten hervor:
‚Die Zahl der in der Kirche tätigen Ministranten hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. Die Geistlichkeit versucht, jeden Jungen wenigstens eine Zeit lang zum Ministrantendienst heranzuziehen. Vielfach werden die Kinder mit Hilfe des katholischen Elternhauses, oft auch durch eine entsprechende Entlohnung gewonnen. Die Eltern fühlen sich durch das Ersuchen des Pfarrers, ihre Kinder zum Messdienerunterricht freizugeben, geehrt und zwingen ihre Kinder, Ministrant zu werden.
Die Werbung für diesen Dienst erfolgt durch die sogenannten >Hauptministranten<, Angehörige der oberen Volksschulklassen oder auch durch Lehrlinge, die darüber hinaus oft auch eine allgemeine kirchliche Agitation entfalten, indem sie abseits der Kirche stehende Schüler zu bewegen versuchen, sich ebenfalls zu beteiligen, da sie hier Gelegenheit hätten, auch über weltanschauliche Problem Aufklärung zu finden. Die Folge ist, dass dadurch Jugendliche, deren weltanschauliche Schulung schon durch die HJ begonnen wurde, in größte Gewissenskonflikte gebracht werden.
Da andererseits nicht nur die Aufnahme der Jungens in den Messdienst sehr feierlich gestaltet wird, sondern auch eine besondere Betreuung derselben erfolgt, ist die Anziehungskraft, die diese Tätigkeit auf viele ausübt, ganz beachtlich. Neben einem besonderen Unterricht bieten vor allem die vielen Abwechslungen, wie Ausflüge, Weihnachtsspiele, kirchliche Dienstleistungen, aber auch die oft ganz ansehnlichen Einnahmen (40,- bis 100,- RM jährlich) einen ganz besonderen Anreiz. Die Auslese der Ministranten selbst erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Meistens handelt es sich um die charakterlich und geistig bestveranlagten Knaben. Die Kirche wird außerdem zu diesem Vorgehen schon durch die Erwägung bestimmt, dass der Ministrantendienst unter Umständen auch die beste Vorbereitung für das Theologiestudium ist.’ (München, ähnlich: Frankfurt/Main, Bayreuth).
7. Wiedereinführung der Christenlehre.
Der Unterweisung und Erziehung der schulentlassenen Jugend beider Konfessionen diente von jeher auch die sogenannte kirchliche Jugendstunde oder ‚Christenlehre’. Auch sie wurde im Rahmen der erweiterten Jugendseelsorge von neuem aktiviert und, nachdem sie in manchen Gemeinden seit Jahrzehnten völlig brach lag, in oft neuen Formen, als besondere Veranstaltung oder Feierstunde, mit Erfolg wieder eingeführt.
‚Die Seelsorger sind aufs strengste verpflichtet, für die Wiedereinführung der Christenlehre mit sofortiger Wirkung Sorge zu tragen. Diese Christenlehren bilden einen Teil des Gottesdienstes und sind niemals abgeschafft worden, wenn sie auch in Wirklichkeit seit Jahrzehnten brach liegen. Die Eltern werden ermahnt, ihre Kinder zur Teilnahme an denselben anzuhalten und selbst teilzunehmen. - Die entgegenstehenden Schwierigkeiten sind mir wohl bekannt, müssen aber überwunden werden, denn die Christenlehren sind notwendig zur religiösen Weiterbildung’. (Auszug aus einem Hirtenbrief) (Reichenberg, ähnlich: Frankfurt/Main)
Besonders in der Ostmark habe die Wiedereinführung der Christenlehre, die von den Geistlichen teilweise als besondere Veranstaltung aufgezogen werde, zu einer starken Beteiligung, aber auch zu eigenartigen Formen geführt.
‚Nach Meldungen aus den verschiedensten Kreisen werden die Christenlehren allgemein stark besucht. Im Gegensatz zu früher ist oft fast die gesamte Jugend anwesend. Die Leitung liegt gewöhnlich in den Händen von Laienhelferinnen. Vielfach werden die Christenlehrstunden aber auch von einzelnen Geistlichen als besondere Veranstaltungen aufgezogen. Die Kapellen oder Kirchen, in denen der Unterricht stattfindet, werden an diesen Tagen mit Kränzen, grünem Reisig und Blumen ausgeschmückt, während die Jugendlichen sich nach der Abhaltung der Christenlehre in den Gast-und Privathäusern, auch bei einzelnen Bauern, zu ausgiebigen Trinkgelagen zusammenfinden. So hatte z. B. in einem Fall ein Bauer gegen 30 Personen, die an der Christenlehre teilgenommen hatten, auf seine eigenen Kosten bewirtet.’ (Graz).
Wo der Besuch der Christenlehre zu wünschen übrig lasse, wende sich die Kirche aber auch in diesem Falle mit entsprechenden Einschüchterungsversuchen - Drohung mit Ausschluss vom Abendmahl bzw. der Kommunion und Verweigerung der kirchlichen Beerdigung - an die Jugendlichen und deren Eltern.
‚Gelegentlich übt die Kirche auch selbst entsprechende Einschüchterungsversuche an Jugendlichen aus. Sie bedroht sie mit dem Ausschluss aus der Kirche oder der rücksichtslosen Bekanntgabe der Namen der Fehlenden und weist sie darauf hin, dass sie bei Versäumnis eine schwere Sünde begehen. So richtete z. B. ein Geistlicher an eine Frau, die ihre beiden Kinder nicht mehr an der >kirchlichen Jugendstunde < teilnehmen ließ, folgendes Schreiben:
>Es liegt von Ihrer Seite ein durch nichts zu rechtfertigender Verstoß gegen die kirchliche Lebensordnung vor. ...
Die für Sie gesetzte Frist ist heute abgelaufen. Der Kirchenvorstand stellt daher fest, dass die Gemeindeglieder Adam und Betty H. durch beharrliche Verschmähung der für ihre Kinder Horst und Gerlinde angesetzten Christenlehre sich von der kirchlichen Gemeinde getrennt haben und infolgedessen zum Empfang des heiligen Abendmahls nicht mehr zugelassen werden und im Falle ihres Todes keinen Anspruch auf ein kirchliches Begräbnis haben <.’
8. Erweiterung des Konfirmandenunterrichts, des Beicht-, Kommunion- und Firmungsunterrichts.
Die stärkste Einflussnahme der Kirchen auf die Erziehung der Jugendlichen erfolgt nach den übereinstimmenden Angaben der Berichte über den Beicht- und Kommu-nionunterricht bzw. Konfirmationsunterricht. Unterstützt von der Elternschaft seien die Kirchen, die sich dieser Einflussnahme auf die Jugend wohl bewusst wären, dazu übergegangen, den Unterricht für diese althergebrachten Feste um 1 Jahr und mehr zu verlängern. Trotzdem sei der Besuch der Konfirmanden- bzw. Kommunikantenstunden unverändert geblieben. Dasselbe gelte für den Beichtunterricht, der bereits an die 9- und 10-Jährigen erteilt werde, und den Firmungsunterricht. Die Firmung selbst bilde heute durch die Zusammenziehung einer größeren Schar von Firmlingen, entgegen früherer Gewohnheit, ein ähnliches Hochfest der einzelnen Gemeinden wie Erstkommunion und Konfirmation.
‚Übereinstimmend wird berichtet, dass die Einflussnahme der evangelischen Kirche auf die Jugend hauptsächlich im Konfirmandenunterricht von statten geht, an welchem alle Kinder der betreffenden Jahrgänge trotz seiner Ausdehnung auf 2 Jahre fast ohne Ausnahme teilnehmen. Mit der Drohung, die Einsegnung zu verweigern, wird der Besuch der Konfirmandenstunden vom Pfarrer erzwungen. Auf dem Lande ist der Erfolg jedoch größer als in den Städten, da die Landbevölkerung christlicher eingestellt ist und auch stärkere Bindungen zwischen Pfarrer und Eltern bestehen.’ (Frankfurt/Oder).
‚Der Einfluss der katholischen Kirche auf die Jugend vollzieht sich in der gleichen Weise, d. h. erfolgt in der Hauptsache über den Beicht- und Kommunionunterricht. Beachtlich ist dabei, dass im Rahmen der Jugendarbeit gewisse Jugendliche (Angehörige der Kernscharen) die Aufgabe haben, die künftigen und die ehemaligen Kommunikanten besonders zu betreuen. Sie erfolgt in der Weise, dass einzelne Gruppen in zwangloser Weise in der Sakristei Zusammenkommen, wo nicht nur kirchliche, sondern auch Volkslieder weniger christlichen Inhalts gesungen werden, sofern nicht überhaupt die Ausgestaltung in Form eines Heimabends erfolgt.’ (Frankfurt/Oder).
‚Die Kirche hat es verstanden, die Firmung in manchen Gemeinden in ein richtiges Volksfest umzuwandeln. Zuckerstände und Messbuden hatten zahllose Besucher angelockt. An der Feier selbst nahmen 350 Firmlinge, die aus der ganzen Umgebung zusammengezogen worden waren, und ihre Firmpaten teil. Der Andrang der Bevölkerung war so groß, dass die Kirche gesperrt werden musste. Der Einzug der Firmlinge in die blumengeschmückte Kirche - auch einige Häuser zeigten Flaggenschmuck oder waren mit Grün verziert - erfolgte unter Glockengeläute durch ein Spalier von 70 weißgekleideten Mädchen unter Vorantritt des Bischofs, dem eine große Zahl Geistlicher und 16 Ministranten folgten. Die Feier selbst hinterließ bei allen Teilnehmern infolge der feierlichen Ausgestaltung und der musikalischen Umrahmung des durch ein Orchester verstärkten Kirchenchors einen äußerst tiefen und nachhaltigen Eindruck.’ (Graz).
9. Einflussnahme auf die Jugenderziehung durch Erteilung von Privatunterricht durch Ordensangehörige und Geistliche.
Im Gesamtrahmen der Einflussnahme der Kirchen auf die deutsche Jugend wird in den Berichten auch immer wieder auf die von der Öffentlichkeit wenig beachtete Betreuung einzelner Jugendlicher durch die Erteilung von Privatunterricht in der Form von Nachhilfestunden, Musik- oder beruflichen Kursen (Stenographie, Maschinenschreiben, Näh- und Zuschneidekurse) hingewiesen, da sie in ihrem Enderfolg häufig für die Berufswahl (Studium der Theologie, Eintritt in ein Kloster usw.) bestimmend wirke.
‚Ganz abgesehen von der konfessionellen Beeinflussung der Jugendlichen in den katholischen Waisen- und Schulheimen spielt auch der, vor allem auf dem Lande, nicht zu unterbindende Nachhilfeunterricht bzw. Vorbereitungsunterricht für die Aufnahme in die höhere Schule, der von Geistlichen und Ordensschwestern erteilt wird, noch immer eine gewisse Rolle, da eine Kontrolle dieses Unterrichts oder ein Verbot sich nicht durchführen lässt. Zudem findet diese Art Unterricht bei der Bevölkerung, da meist keine anderen Lehrkräfte zur Verfügung stehen, um die Fortbildung dieser Schüler zu fördern, aber auch wegen seiner geringen Kosten - sofern er nicht überhaupt kostenlos erteilt wird - bei der auch nicht konfessionell gebundenen Bevölkerung stärksten Anklang und Unterstützung. Dasselbe gilt für die auf dem Lande von jeher üblichen, von katholischen Schwestern abgehaltenen Flick-, Strick- und Nähabende oder Zuschneidekurse für die weibliche Jugend, die auch wegen ihrer äußeren Gestaltung (Unterhaltung durch Gesang, Vorlesen usw.), aber auch wegen der oft einzigen Möglichkeit, Unterricht in der Herstellung von Kleidungsstücken zu erhalten, sich größter Beliebtheit erfreuen.
Es ist aber auch nicht von der Hand zu weisen, dass diese Form des Privatunterrichts sehr häufig bestimmend auf die weltanschauliche Haltung der Jugendlichen ein wirkt und zur Änderung der Berufswahl (Aufnahme des Theologiestudiums usw.) führt.’ (Karlsruhe, ähnlich: Bielefeld).
Angesichts der kirchlichen Jugendarbeit wird in den Meldungen immer wieder folgendes unterstrichen:
Zweifellos seien durch die Kriegslage Staat und Partei in ihrer Erziehungsarbeit außerordentlich gehemmt. Es sei kaum möglich, die ohnehin überlasteten Lehrer in neuen Schulungskursen zusammenzufassen, um ihnen die Mittel für eine diese kirchliche Arbeit neutralisierende positive Jugendausrichtung zu geben. Auch die Führerschaft der Hitlerjugend lasse sich z. Zt., was Zahl und Qualität anlangt, kaum steigern. Es müsse aber möglich sein, den Dienst in der Hitlerjugend, vor allem die Heimabende so auszugestalten, dass in Musikabenden, Bastelstunden, Leseabenden, Zeichen- und Malstunden, Theaterabenden, und dergleichen die jungen Menschen in ihren persönlichen Interessen so angesprochen werden, dass sie sich wieder verstärkt der Führung durch die Partei zuwenden. Die Methode, die liier von Seiten der Kirche bereits verbreitete Anwendung finde, müsse sich auch von der Bewegung her fruchtbar machen lassen.“